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betrugsverdacht bei cellwayvertrag über handyundhandy


03.02.2004 21:54 - Gestartet von topfer
habe e-plus vertrag (1200 SMS frei mit karte ohne Handy) bei cellway von handyundhandy bekommen.
Laut Angebot www.handyundhandy.de wird alles erstattet (kein Mindestumsatz, keine Grundgebühr) "bezahlen Sie effektiv nur die Verbrauchskosten" weiteres Zitat: "garantiert keine versteckten Kosten". Erscheint als ob das eine lüge ist:
Rechnung für Grundgebühr kam kurz nach Paket und Rückwirkend zu Anfang Januar bis Ende Februar am 27.1 dem Girokonto belastet.
Antwort von Cellway nur Standardtext, haben die Mail wohl nicht gelesen, kein Wort zur Abbuchung.
Habe Termin mit RE-Anwalt vereinbart.
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[1] News_gmbh antwortet auf topfer
03.02.2004 22:00
Hallöchen "topfer"!

Hast Du Dich eigentlich schon bei "handyundhandy" gemeldet wegen den GGs? Du solltest erst mal in Erfahrung bringen, auf welcher Weise die GGs erstattet werden. Ob eine Auszahlung durch "handyundhandy" erfolgt oder nicht. Soweit ich informiert bin, erstattet Cellway direkt auf keinen Fall.

Demnach müsste "handyundhandy" die GGs erstatten. Wann dies erfolgt, solltest Du in Erfahrung bringen. Sonst nützt Dir ein RA-Gespräch überhaupt nichts, wenn Du gar nichts weißt.

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1] dz antwortet auf News_gmbh
03.02.2004 22:05
Benutzer News_gmbh schrieb:
Hast Du Dich eigentlich schon bei "handyundhandy" gemeldet wegen den GGs? Du solltest erst mal in Erfahrung bringen, auf welcher Weise die GGs erstattet werden. Ob eine Auszahlung durch "handyundhandy" erfolgt oder nicht. Soweit ich informiert bin, erstattet Cellway direkt auf keinen Fall.

Zitat von "handyundhandy"-HP:
"Der Provider berechnet Ihnen die normale 24 x 9,95 Grundgebühr, und genau diesen Betrag (238,80 €) erstatten wir Ihnen komplett auf ein mal ca. 14 Tage ab Aktivierung auf Ihren Kundenkonto."

Damit hat Cellway erstmal nix zu tun.

Gruß

DZ
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[1.1.1] News_gmbh antwortet auf dz
03.02.2004 22:09
Hallöchen "DZ"!

Danke für das Zitat. Aber darauf wollte ich hinaus, dass der User erst mal informieren sollte, wie lange der Kunde auf eine GG-Erstattung warten muss. Und nicht gleich zum RA rennt. Denn es macht überhaupt keinen Sinn, wenn es ahnungslos hingeht.

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.2] topfer antwortet auf News_gmbh
03.02.2004 22:17
Hallöchen,
Ja ich habe Mail an Arcom EDV gesandt und Cellway,
bislang nur Antwort von Cellway, keine von arcom EDV.

Erstattung "komplett auf einmal ca. 14 Tage ab Aktivierung"
Die Aktivierung muesste (nach Cellway) Anfang Januar sein, da ab hier Gebühren berechnet.
Paket erhielt ich aber von Arcom erst um den 20.1.

Die AGBs von ARCOM EDV sagen dazu nichts spezifisches aus, aber im Angebot steht "erstatten wir Ihnen komplett auf ein mal ca. 14 Tage ab Aktivierung auf Ihrem Kundenkonto". Da ich schon seit Anfang Januar Grundgebühr zahle ist dieseZahlung schon längst fällig !

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[1.2.1] News_gmbh antwortet auf topfer
03.02.2004 22:32
Hallöchen "topfer"!

Tja, da es aufs Kundenkonto geht, kann durchaus eine Verzögerung eingetreten sein zwischen der Zahlung auf Dein Kundenkonto bei Cellway und der Rechnungserstellung.

Von daher würde ich Cellway mal anrufen bezüglich der auszuzahlenden Summe, ob es schon verbucht worden sei.
Nichtdestotrotz ist es der Gang zu RA noch zu früh.

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.2.2] wurschtelsepp antwortet auf topfer
11.02.2004 00:18
Hallo topfer,

meine Erfahrungen hierzu:
- NIEMALS anrufen, das kostet nur Dein Geld und ist später nicht nachweisbar. Du bekommst eh' nur ausweichendes Gerede zu hören.
- Schreiben immer per Einwurfeinschreiben (am besten gleich an die Geschäftsleitung)
- Mach von Deinem Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz Gebrauch- oder hast Du tatsächlich Kopien der von Dir unterschriebenen Vertragsvereinbarungen etc. übersandt bekommen?
- Lass Dich von Cellway nicht auf arcom abwimmeln, das haben die bei mir auch mehrmals versucht (ist aber m.E. Betrug, da arcom die Cellway-Hotline als Kontakt angibt - Strafanzeige läuft, wird aber wahrscheinlich nichts bringen).
- Einzugsermächtigung sofort entziehen, Datensperre verhängen
- am besten nicht mehr telefonieren
- Rechtsanwalt nur einschalten, wenn Dir die Rechtsschutzversicherung grünes Licht gibt, ansonsten gilt: Anwalt legt sich bei Kleinkram meist nicht ins Zeug und kostet im Zweifelsfall nur Dein eigenes Geld.

Das alles natürlich ohne Erfolgsgarantie, wie gesagt, es sind eben meine Erfahrungen mit Cellway

Viele Glück und viele Grüße vom wurschtelsepp


Benutzer topfer schrieb:
Hallöchen, Ja ich habe Mail an Arcom EDV gesandt und Cellway, bislang nur Antwort von Cellway, keine von arcom EDV.

Erstattung "komplett auf einmal ca. 14 Tage ab Aktivierung" Die Aktivierung muesste (nach Cellway) Anfang Januar sein, da ab hier Gebühren berechnet.
Paket erhielt ich aber von Arcom erst um den 20.1.

Die AGBs von ARCOM EDV sagen dazu nichts spezifisches aus, aber im Angebot steht "erstatten wir Ihnen komplett auf ein mal ca. 14 Tage ab Aktivierung auf Ihrem Kundenkonto". Da ich schon seit Anfang Januar Grundgebühr zahle ist dieseZahlung schon längst fällig !

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[1.2.2.1] ponto antwortet auf wurschtelsepp
23.02.2004 12:08
ist es normal das cellway aber die grundgebühren für 2 Monate im Voraus berechnet und einen angefangenen Monat gleich noch dazu. Das ist doch hier der Fall. Mich stört das auch....
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[1.2.2.1.1] wurschtelsepp antwortet auf ponto
29.02.2004 11:26
Hallo ponto,

das war bei meiner ersten Rechnung auch der Fall. Danach wurde auf monatliche Berechnung (allerdings mit reichlichst Vorauszahlungszeitraum, der durch die Erstrechnung eröffnet wurde) umgestellt. Das alleine wäre also meines Erachtens kein Problem, aber der Rest gibt genügend Stoff für eine Fortsetzungsreihe Horrorfilme her .....

Viele Grüße vom wurschtelsepp

Benutzer ponto schrieb:
ist es normal das cellway aber die grundgebühren für 2 Monate im Voraus berechnet und einen angefangenen Monat gleich noch
dazu. Das ist doch hier der Fall. Mich stört das auch....
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[1.2.2.1.1.1] gnommk antwortet auf wurschtelsepp
19.04.2004 17:18
Meine einfache Frage, ist es ratsam, einen Handyvertrag ohne Handy ob e-plus oder d2 über HandyundHandy abzuschließen, oder muss man damit rechnen das zusätzliche Kosten auf einen zukommen?
MfG
Gnommk
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[1.2.2.1.1.1.1] handytim antwortet auf gnommk
19.04.2004 17:24
Hm, nehm lieber E-Plus direkt, z.B. bei www.obocom.de (Privat Tarif Plus).

Bei www.victel.de gibt es das gleiche Angebot wie bei HandyundHandy und mit denen hatte ich bisher immer gute Erfahrungen. Allerdings würde ich auf jeden Fall das E-Plus Angebot zuerst versuchen und dann erst zu einem Provider (in diesem Fall Cellway) gehen.

Ciao
Tim
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[1.2.2.2] kathi85 antwortet auf wurschtelsepp
18.05.2004 10:32
hi
frage, lief das bei dir auch so dass du erst die vertragsbestätigung von cellway erhalten hast und das handy noch gar nicht da war?ich hab vor einer woche meinen vertrag abgeschlossen und arcom vertröstet mich ständig wenn ich frage wegen der lieferung des handys..
was ich eigentlich wissen wollte was bei dir schief lief dass du so schlechte erfahrungen gemacht hast und wie sich das bei dir mittlerweile geregelt hat..
gruß kathi
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[1.2.2.2.1] wurschtelsepp antwortet auf kathi85
24.05.2004 08:40
Hallo,

nein, es wurde glaube ich alles zusammen geliefert. Das war auch nicht das Problem. Der Ärger ging damit los, dass Cellway schon eine Woche nach Lieferung des Handys die erste Abbuchung vornahm, obwohl ich die einwandfreie Zusage hatte, dass dies erst nach Aufbrauch des Guthabens erfolgen würde. Das wäre noch nicht so schlimm gewesen, wenn Cellway dann ordnungsgemäß eine Rückerstattung vorgenommen hätte. Statt dessen hat man mit unzutreffendem Geschwätz die geschuldete Rückzahlung verweigert und mir weis machen wollen, es wäre alles ordnungsgemäß. Nun ja, an den Folgen dieser unglaublichen Frechheit und Dummheit knabbern die noch heute. Der Vertrag wurde nach anähernd zehnfachem Schriftwechsel vorzeitig gelöst, weiterer Schriftwechsel wegen Ersatz der mir entstandenen Auslagen folgte, Strafanzeigen laufen, Beschwerden wegen Datenschutzverletzungen und nicht authorisierte Weiterleitung nachweislich falscher Daten an Dritte sind anhängig. Wer nicht rechtlich sauber handeln will, muß halt Kosten tragen :-).

Am besten, Du machst gleich von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch und schickst alles ohne Unterschrift zurück. Das erspart wahrscheinlich eine Menge Ärger.

Viele Grüße vom wurschtelsepp

Benutzer kathi85 schrieb:
hi frage, lief das bei dir auch so dass du erst die vertragsbestätigung von cellway erhalten hast und das handy noch gar nicht da war?ich hab vor einer woche meinen vertrag abgeschlossen und arcom vertröstet mich ständig wenn ich frage wegen der lieferung des handys..
was ich eigentlich wissen wollte was bei dir schief lief dass du so schlechte erfahrungen gemacht hast und wie sich das bei dir mittlerweile geregelt hat..
gruß kathi
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[1.2.2.2.1.1] kathi85 antwortet auf wurschtelsepp
24.05.2004 13:43
hallo
also ich habe letzte woche schon von cellway die vertragsbestätigung bekommen und arcom hat mir nun zum 1000sten mal versichert dass anfang dieser woche mein handy geliefert wird. kann ich noch immer von meinem widerrufsrecht gebrauch machen??bin auf dem gebiet nich so fit..:)
gruß kathi
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[1.2.2.2.1.1.1] RE: cellwayvertrag über handyundhandy
pistazienfresser antwortet auf kathi85
24.05.2004 14:21
Benutzer kathi85 schrieb:
hallo also ich habe letzte woche schon von cellway die vertragsbestätigung bekommen und arcom hat mir nun zum 1000sten mal versichert dass anfang dieser woche mein handy geliefert wird. kann ich noch immer von meinem widerrufsrecht gebrauch machen??bin auf dem gebiet nich so fit..:)
gruß kathi
Hi Kathi,
meine unverbindliche höchstpersönliche Meinung:
Wenn du noch keine Telefonkarte bekommen hast, wird das mit dem Widerrufsrecht gehen, da noch niemand mit einer von dir nutzbaren Dienstleistung begonnen hat (§ 312 d Abs. 2 BGB).
Wenn du dir Karte zwar schon hast, aber noch nicht telefoniert hast, könnte das schwierig sein - da kann der Richter mit seiner Meinung noch Rechtsgeschichte schreiben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/__312b.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/__312c.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/__355.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/__312d.html
Ansonsten wäre noch - nach einer vergeblichen Fristsetzung - der Weg über Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage/verbundene Verträge.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/__313.html
https://www.teltarif.de/forum/s7811/1217-...
https://www.teltarif.de/forum/s9170/3-5.html
Falls du einen richtigen Rechtsrat haben willst, geh zu einem netten unterbeschäftigten Rechtsanwalt.
Grüße pistazienfresser
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[1.2.2.2.1.1.1.1] kathi85 antwortet auf pistazienfresser
24.05.2004 14:26
hallo
habe weder karte noch handy wie gesagt,nur eine schriftliche vertragsbestätigung von cellway. d.h. ich schicke jetz einfach ein kündigungsschreiben und die sache hat sich erledigt?nur an wen schick ich das in dem fall?an cellway oder an arcom weil ja handy und karte von arcom geliefert werden aber cellway der anbieter ist..
grüße kathi
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[1.2.2.2.1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf kathi85
24.05.2004 14:35
Benutzer kathi85 schrieb:
hallo habe weder karte noch handy wie gesagt,nur eine schriftliche vertragsbestätigung von cellway. d.h. ich schicke jetz einfach ein kündigungsschreiben und die sache hat sich erledigt?nur an wen schick ich das in dem fall?an cellway oder an arcom weil ja handy und karte von arcom geliefert werden aber cellway der anbieter ist..
grüße kathi
Also ich schicke in solchen Sache immer Widerrufe/Kündigungen an alle beteiligten Firmen, zudem auch noch jeweils Kopien der anderen Schreiben dazu. Zumidest an die Firma, die von dir Geld will, würde ich das Ganze auch als Einschreiben schicken, das Einschreiben zusammen mit einem Zeugen beim Postamt abgeben und den auf einer Kopie bestätigen lassen, dass genau dieses Schreiben in dem Brief enthalten war.
Beste Grüße
pistazienfresser
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[1.2.2.2.1.1.1.1.1.1] wurschtelsepp antwortet auf pistazienfresser
24.05.2004 19:26
Hallo,

also rein rechtlich reicht es, eine Einlieferungsbestätigung der Post für das Einschreiben zu haben - der Rest macht die Sache sicher noch sicherer, ist aber eigentlich nicht nötig.

Die Frage, ob das Widerrufsrecht noch besteht, ist im Zweifelsfall schwierig zu beantworten. Grundsätzlich besteht es 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung durch den Käufer mit rechtlich korrekter Widerrufsbelehrung. Ist die Widerrufsbelehrung aber nicht absolut einwandfrei erfolgt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, mit der Folge, dass das Widerrufsrecht unbegrenzt besteht.

Nach meinen Erfahrungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Belehrung rechtlich sauber erfolgt ist, dazu gehört nämlich die schriftlich bestätigte Aushändigung sämtlicher relevanter Vertragsbedingungen - den Nachweis hat die Firma zu erbringen, nicht der Käufer. Daher empfehle ich Schreiben an ARCOM:
'Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB Gebrauch und werde die Annahme des Handys verweigern.' Fertig, falls Handy noch kommt, Annahme verweigern.
Schreiben an CELLWAY: 'Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB Gebrauch. Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung erlischt mit sofortiger Wirkung.'

Höchstwahrscheinlich ist damit das Thema erledigt, denn die Gerichte urteilen im Fall des Widerrufsrechts in der Regel sehr verbraucherfreundlich, das dürfte sich selbst bis zu Cellway herumgesprochen haben.

Viele Grüße vom wurschtelsepp

Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer kathi85 schrieb:
hallo habe weder karte noch handy wie gesagt,nur eine schriftliche vertragsbestätigung von cellway. d.h. ich schicke jetz einfach ein kündigungsschreiben und die sache hat sich erledigt?nur an wen schick ich das in dem fall?an cellway oder an arcom weil ja handy und karte von arcom geliefert werden aber cellway der anbieter ist..
grüße kathi
Also ich schicke in solchen Sache immer Widerrufe/Kündigungen an alle beteiligten Firmen, zudem auch noch jeweils Kopien der anderen Schreiben dazu. Zumidest an die Firma, die von dir Geld will, würde ich das Ganze auch als Einschreiben schicken, das Einschreiben zusammen mit einem Zeugen beim Postamt abgeben und den auf einer Kopie bestätigen lassen, dass genau dieses Schreiben in dem Brief enthalten war.
Beste Grüße
pistazienfresser
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[1.2.2.2.1.1.1.1.1.1.1] ersap antwortet auf wurschtelsepp
28.06.2005 11:39
Hallo zusammen, und Danke@all!

Nach alle dem was ich hier und in anderen Foren gelesen habe, bin ich trotzdem kurz davor einen Laufzeitvertr. (über 24Mon.) mit 6Mon.GG-frei abzuschießen.

Es soll ohnehin nur ein "Schubladenvertrag" werden. Soll heissen, ich möchte nur das Handy nutzen! Daher interessieren mich Tarif und Taktung nicht wirklich, bis gar nicht!

Lange Rede, kurze Bitte:
Kann einer der Erfahrung gemacht hat vielleicht kurz Zusammenfassen was/wie das jetzt läuft bei "Handyundhandy&Co"?
Pro/Kontra vielleicht?!
Wie erfolgt denn jetzt die GG-Erstattung, wirklich?!

Ansonsten HERZLICHSTEN DANK an WURSCHTELSEPP ! ! !

Vielen Dank für die kompakte und sehr verstänliche "Widerrufsbeleherung"!
Ich hoffe jedoch sehr, das ich von dieser keinen Gebrauch machen muss/werde. ;)

Für die Zusammenfassung bedanke ich mich vorab im Namen aller, die ein großes Interesse daran hatten es -wie ich- in übersichtlicher Form zu übersehen. Danke im Voraus!

Beste Grüße aus Köln... Erwin!
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[1.2.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] happy_crm antwortet auf ersap
05.07.2005 09:53
Hallo,

hier mal meine ganz persönliche Meinung:
Angebot über GMX Bestprice (handyundhandy.de) erhalten. Sony E. K750i + USB Bluetooth-Stick-64MB Speichererweiterung+Vertrag von Cellway, 6Mon. keine Grundgebühr und 50 freiSMS macht EUR 720,50
Rechne ich bei einem 24monats-Vetrag hoch, so macht das zusätzlich an GG 18 Monate x 9,95=179,10 OHNE das ich telefoniert habe. Bei einem Warenwert von ca. 400 EUR (Handy+USB Adapter) ist das doch ein ganz gutes Angebot - vorausgesetzt man hat einen bestehenden Vetrag und möchte eine neues, subv. Handy haben - Ich denke, allein das Handy ist es wert.
Die weiteren, negativen Postings bezgl. Cellway kann ich nicht werten, aber danke jedem für die entsprechenden, vergangenen Hinweise.

happy_CRM
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[…2.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] ersap antwortet auf happy_crm
05.07.2005 12:11
Supah,

Aber soweit waren wir auch schon!
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[2] webwanderer antwortet auf topfer
16.07.2006 00:04
Hallo Leute, folgendes Prob:
GMX hatte im Januar 06 ein Bundle Angebot,über die allseits bekannte Firma ARCOM/handyundhandy (von mobilcom/cellway, 2 Verträge im D 1-Netz, "2 x m50sms-power"-Tarif, kostenlose Dreingaben: 1 Laptop Elitegroup ECS320 ohne BS, 2 LG Handies B2050, 2 D 1 x-tra karten a 10 EUR Guthaben, 2 x 60 EUR Gesprächsguthaben, 1200 SMS frei).
WICHTIG: Meines Wissens war dazu angegeben daß die 2 x Anschlußgebühr a 24,95 EUR bei dieser "Aktion" entfallen!
Habe wegen Probs mit anderem Mobilfunkvertrag dann das GMX-Bundle von ARCOM/handyundhandy für MICH abgelehnt bekommen, aber die machten gleich den Vorschlag, ANDEREN Vertragsinhaber zu benennen und MICH als Rechnungsempfänger einzutragen.
Hab ich auch gemacht - leider ...
FRAGE: WER hat sich entweder von dem GMX-Bundle-Angebot (war nur für GMX-Mitglieder) oder - NOCH WICHTIGER - vom meines Wssens deckungsgleichen ARCOM/handyundhandy-Angebot einen Screenshot gemacht oder dort ebenfalls abgeschlossen?
WEIL: Soweit ich noch erinere, war auch bei ARCOM der Entfall von der doppelten Anschlußgebühr Angebotsbestandteil!

Später auf der Erstrechnung wurde aber diese AG 2 x voll berechnet - natürlich gleich abgezogen, Lastschrifteinzug gekündigt, in nächster Rechnung Sperrgebühren nicht bezahlt usw. und nach einigem unbefriedigendem Schriftwechsel mit mobilcom und dem Prokuristen INGO BRAND ...

ERGEBNIS: 556,68 EUR Forderung von einer Anwaltskanzlei Dr. SEEGERS ("ksp") wegen Verzugsschaden, Grundgebühr für 24 Monate pipapo an der Backe ...
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[2.1] tcsmoers antwortet auf webwanderer
16.07.2006 10:32
du hast doch sicherlich einen vertrag unterschrieben. nur dieser ist gerichtsverwertbar.
peso