Benutzer rozario schrieb:
Benutzer artmeli schrieb:
Hallo zusammen,
hat jemand schon mal Erfahrung mit der Inkasso Stelle von 1und1 gemacht? Wie weit gehen die? Ist jemand schon mal gerichtlich gegen 1und1 vorgegeangen bzw. wurde von 1und1 vorgeladen und
wie ging der Fall aus?
Liebe Grüße artmeli
Nur in seltensten Fällen sind Inkassogebühren vor Gericht erstattungsfähig :
Bundesgerichtshof URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05).
Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
Richtig, dies gilt aber nur im Zusammenhang mit der zusätzlichen Beauftragung eines Anwalts. Nur Inkassobüro ist dagegen erstattungsfähig. Ein Gläubiger kann keinesfalls Inkassokosten UND Rechtsanwaltsgebühren ersetzt verlangen, das verstößt eindeutig gegen die Pflicht zur Schadensminderung. Der Gläubiger hätte ohne weiteres von vornherein den Rechtsanwalt beauftragen können und müssen. Die zusätzlichen Kosten für das Inkassobüro sind in der Regel vermeidbar und daher nicht ersatzfähig.
Es ist aber leider meistens so, dass dieses Unternehmen irgendwie querverbunden ist mit dem Inkassounternehmen. Macht bei genügenden Zahlern einen schönen zusätzlichen Gewinn. Warum sollte man darauf zusätzlich verzichten?