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Inkasso


16.01.2007 13:33 - Gestartet von artmeli
Hallo zusammen,

hat jemand schon mal Erfahrung mit der Inkasso Stelle von 1und1 gemacht? Wie weit gehen die? Ist jemand schon mal gerichtlich gegen 1und1 vorgegeangen bzw. wurde von 1und1 vorgeladen und wie ging der Fall aus?

Liebe Grüße artmeli
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[1] weltenbummler_1 antwortet auf artmeli
16.01.2007 20:12
Benutzer artmeli schrieb:
Hallo zusammen,

hat jemand schon mal Erfahrung mit der Inkasso Stelle von 1und1 gemacht? Wie weit gehen die? Ist jemand schon mal gerichtlich gegen 1und1 vorgegeangen bzw. wurde von 1und1 vorgeladen und wie ging der Fall aus?

Liebe Grüße artmeli

Handelt es sich zufällig um die Inkassofirma
"BFS risk & collection GmbH aus 33405 Verl" ?
Scheint ein Ableger von 1&1 zu sein um die Leute gemeinsam abzuzocken.
In dem mir bekannten Fall wurden die Zugangsdaten nach Kündigung !!! ein viertel Jahr danach zugeschickt !!! 1&1 schließt die Verträge ab und hält sich nicht daran, Inkasso zockt dann ab !!!
Jetzt hat der Anwalt alles auf dem Tisch.
Gruß W.
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[2] dirkrt8 antwortet auf artmeli
17.01.2007 13:53
Schau mal hier:

http://home.arcor.de/ikea-regal/einsundeins/1und1_umzug.html

Gruß, Dirk
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[2.1] artmeli antwortet auf dirkrt8
17.01.2007 14:43
Ja genau die Inkasso Firma ist es. Hab auch schon gedacht, dass die doch unter einer Decke stecken. Hab mich mal von einem Anwalt beraten lassen, der hat gemeint er glaubt nicht das 1und1 es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt. We will see!
Danke für die Tipps!
Falls jemand noch was neues weiß, wäre ich für weitere Antworten dankbar

Gruß artmeli
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[3] rozario antwortet auf artmeli
22.01.2007 08:35
Benutzer artmeli schrieb:
Hallo zusammen,

hat jemand schon mal Erfahrung mit der Inkasso Stelle von 1und1 gemacht? Wie weit gehen die? Ist jemand schon mal gerichtlich gegen 1und1 vorgegeangen bzw. wurde von 1und1 vorgeladen und wie ging der Fall aus?

Liebe Grüße artmeli

Nur in seltensten Fällen sind Inkassogebühren vor Gericht erstattungsfähig :

Bundesgerichtshof URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05).
Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
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[3.1] mediamike antwortet auf rozario
22.01.2007 10:22

einmal geändert am 22.01.2007 10:24
Benutzer rozario schrieb:
Benutzer artmeli schrieb:
Hallo zusammen,

hat jemand schon mal Erfahrung mit der Inkasso Stelle von 1und1 gemacht? Wie weit gehen die? Ist jemand schon mal gerichtlich gegen 1und1 vorgegeangen bzw. wurde von 1und1 vorgeladen und
wie ging der Fall aus?

Liebe Grüße artmeli

Nur in seltensten Fällen sind Inkassogebühren vor Gericht erstattungsfähig :

Bundesgerichtshof URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05).
Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.

Richtig, dies gilt aber nur im Zusammenhang mit der zusätzlichen Beauftragung eines Anwalts. Nur Inkassobüro ist dagegen erstattungsfähig. Ein Gläubiger kann keinesfalls Inkassokosten UND Rechtsanwaltsgebühren ersetzt verlangen, das verstößt eindeutig gegen die Pflicht zur Schadensminderung. Der Gläubiger hätte ohne weiteres von vornherein den Rechtsanwalt beauftragen können und müssen. Die zusätzlichen Kosten für das Inkassobüro sind in der Regel vermeidbar und daher nicht ersatzfähig.
Es ist aber leider meistens so, dass dieses Unternehmen irgendwie querverbunden ist mit dem Inkassounternehmen. Macht bei genügenden Zahlern einen schönen zusätzlichen Gewinn. Warum sollte man darauf zusätzlich verzichten?