eBay

Gericht prüft Verkaufsverbot für neue Markenprodukte auf eBay

Kläger sieht eBay als "Resterampe"
Von AFP / Sascha Recktenwald

Das Berliner Landgericht will im April entscheiden, ob Markenhersteller ihren Händlern verbieten können, Produkte über das Internetauktionshaus eBay zu verkaufen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob ein Unternehmen im Rahmen eines "zulässigen selektiven Vertriebs" den Verkaufsweg über ein bestimmtes Portal verbieten kann (Az: 16 O 729/07). Eine Verhandlung im Landgericht Berlin ging heute zunächst ohne Urteilsspruch zu Ende.

Ein Berliner Schreibwarenhändler hatte den Markenhersteller Alfred Sternjakob GmbH verklagt, weil dieser ihm den Vertrieb von Scout-Schulranzen über eBay untersagen wollte. In erster Instanz hatte der Händler eine einstweilige Verfügung erreicht, die ein solches Vertriebsverbot für unzulässig erklärt. Sternjakob-Geschäftsführer Dieter Liebler argumentierte am Dienstag, eBay habe das Image einer "Resterampe". Das Portal sei deshalb keine Plattform für eine Marke, die in 35 Jahren am Markt mühsam aufgebaut worden sei.

Die Klägerseite hielt dagegen, zwischen eBay und anderen professionellen Online-Shops gebe es keinen Qualitätsunterschied. Zusätzlich sei eBay jedoch in den Internetsuchmaschinen besser platziert und biete Preisvergleich an. Nach Ansicht des Klägeranwalts Oliver Spieker dürfte sich eBay wieder zu einem Marktplatz für Gebrauchtwaren entwickeln, falls sich die Alfred Sternjakob GmbH mit ihrem Verbot durchsetzt.