Missbrauchsverfahren

T-Home: Halbierte Mindestlaufzeit für DSL-Einsteigerpaket

Bundesnetzagentur stellt Missbrauchsverfahren gegen die Telekom ein
Von Björn Brodersen

Die Bundesnetzagentur hat das vom Wettbewerber HanseNet (Alice) angestrengte Missbrauchsverfahren zu den Call&Surf-Paketen der Deutschen Telekom frühzeitig eingestellt. Nach Feststellung der zuständigen Beschlusskammer ist der Missbrauchstatbestand des § 42 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf Vertragslaufzeiten nicht anwendbar, teilte die Behörde mit Sitz in Bonn heute mit. Die Bundesnetzagentur hat zwar nach eigenen Angaben dennoch eine Prüfung eingeleitet, dabei aber keine Hinweise erhalten, die das Einleiten eines Missbrauchsverfahrens "nach der Spezialnorm der Entgeltregulierung (§ 28 TKG) und die Kürzung von Vertragslaufzeiten beschränkt auf Vertragsabschlüsse mit der DTAG" gerechtfertigt hätten.

Die Deutsche Telekom hat unterdessen angekündigt, die Mindestvertragslaufzeit für das Festnetz-DSL-Paket Call&Surf Basic auf ein Jahr zu halbieren. Zurzeit finden Interessenten allerdings auf der T-Home-Website noch den Hinweis auf eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit für das 29,95 Euro pro Monat teure Einsteigerprodukt der Telekom. Die Umstellung werde erst zum 19. Januar erfolgen, teilte das Unternehmen uns mit.

Viele der deutschen Festnetz- und DSL-Anbieter binden gewonnene Kunden über die Mindestvertragslaufzeit für lange Zeit an sich - in der Regel über mindestens zwei Jahre. HanseNet ist einer der wenigen Provider, die den Kunden auch das Angebot einer einmonatigen Mindestvertragslaufzeit unterbreiten. In diesem Fall muss der Neukunde allerdings auf Einstiegs- oder Wechsel-Subventionen verzichten. Bei der Deutschen Telekom bietet die Tochter congstar DSL-Anschlusspakete mit einer einmonatigen Mindestvertragslaufzeit an.