Verbot

Karlsruhe: Laptops im Gerichtssaal dürfen verboten werden

Verbot bedeutet spürbare Einschränkungen im Arbeitsablauf der Journalisten
Von dpa / Anja Zimmermann

Journalisten darf die Nutzung von Laptops im Gerichtssaal gerichtlich verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den Oldenburger Prozess um eine tödliche Holzklotzattacke entschieden. Mit dem heutigen Beschluss lehnte das Karlsruher Gericht einen Eilantrag eines Journalisten gegen eine Verfügung des Strafkammervorsitzenden beim Landgericht ab. Danach sind tragbare Computer im Sitzungssaal nicht zugelassen.

Die Karlsruher Richter halten das Verbot für gerechtfertigt, weil moderne Laptops teilweise über Kameras und Mikrofone verfügen. Damit ließe sich - wenn Laptops erlaubt wären - die Einhaltung eines gesetzlichen Verbots kaum noch kontrollieren, wonach Ton- und Bildaufnahmen während eines Prozesses verboten sind. Das Gericht räumte allerdings ein, dass es für die Medienvertreter durchaus eine spürbare Einschränkung bedeutet, wenn sie am Ort des Geschehens nicht auf ein besonders effizientes Arbeitsmittel wie den Laptop zurückgreifen können. (Az: 1 BvQ 46/08 - Beschluss vom 27. November 2008)

Damit bestätigt das Karlsruher Gericht bereits zum zweiten Mal Beschränkungen der Medienarbeit in dem Oldenburger Prozess. Vor zwei Wochen bestätigte Karlsruhe eine Verfügung des Kammervorsitzenden, wonach der Angeklagte bei Bildaufnahmen aus dem Gerichtssaal nur anonymisiert - etwa verpixelt - gezeigt werden darf.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, vor acht Monaten einen Holzklotz von einer Brücke auf den Wagen einer Familie auf der Autobahn in Oldenburg geworfen zu haben. Dabei starb die 33-jährige Mutter vor den Augen ihrer Familie.