abgestimmt

Bundestag beschließt umstrittenes BKA-Gesetz

Heimlicher Zugriff auf Computer soll erlaubt werden
Von Ralf Trautmann mit Material von ddp und AFP

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition das umstrittene BKA-Gesetz verabschiedet. In der namentlichen Abstimmung waren in Berlin 375 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von Union und SPD, 168 Abgeordnete stimmten dagegen, sechs enthielten sich. Wenn auch der Bundesrat das Gesetz durchwinkt, bekommt das Bundeskriminalamt (BKA) deutlich ausgeweitete Befugnisse zur "Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus".

Zu den neuen Befugnissen für das BKA gehören die Möglichkeit zum Ausspähen von Wohnungen und zur Online-Durchsuchung von privat genutzten Computern. Den Ermittlern wird es aber - anders als von der Union ursprünglich gefordert - nicht gestattet sein, in die Wohnung eines Terrorverdächtigen zu gelangen, um auf seinem Computer eine Spionage-Software zu installieren. Auch wird die heimliche Computer-Durchsuchung bis Ende 2020 befristet. Ein Richter muss die Online-Durchsuchung anordnen. Werden dadurch Daten erhoben, müssen zwei BKA-Beamte und der BKA-Datenschutzbeauftragte sicherstellen, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wurde. In dringenden Fällen kann das BKA zunächst ohne Richterbeschluss Computer durchsuchen, muss dann aber die richterliche Genehmigung nachholen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte in der Aussprache, er sehe dem von der Opposition angedrohten Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe "mit großer Gelassenheit und Sicherheit entgegen". Das Gesetz entspreche genau den Vorgaben des Grundgesetzes, sagte Schäuble.

Schäuble warf FDP, Grünen und Linken vor, den Eindruck zu erwecken, nun entstehe eine neue Stasi. "Das Gegenteil ist der Fall: Wir verteidigen die Freiheitsrechte." Anders als behauptet würden auch nicht die Befugnisse der Bundesländer beschnitten. "Mit diesem Gesetz nehmen wir die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ernst", sagte Schäuble.