Staatsvertrag

Internet: Länderchefs pfeifen ARD und ZDF zurück

Künftig gilt für Programm-Videos die "Sieben-Tage-Regel"
Von ddp / Marc Kessler

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer geben grünes Licht für den Ausbau der Internet-Präsenz von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Nach monatelangen Beratungen verständigten sich die Regierungschefs heute in Dresden auf den Text des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, wie der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), nach der Sitzung mitteilte. Der Staatsvertrag regelt die Online-Aktivitäten der Sender und ihr Engagement im Digitalbereich.

Nach dem Willen der Länderchefs sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Programme künftig bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Internet stellen dürfen, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen bis zu 24 Stunden. Neue wie bereits bestehende Internet-Angebote sollen aber einen sogenannten Drei-Stufen-Test durchlaufen. Nicht mehr im Internet anbieten dürfen die Sender unter anderem Anzeigenportale, Preis- oder Versicherungsrechner, Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen sowie Ratgeberportale ohne Sendungsbezug.

Bis zur Unterzeichnung soll es laut Beck noch einmal Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel geben, die unter anderem die Sieben-Tage-Regelung kritisiert. Nach der bisherigen Zeitplanung soll der Staatsvertrag dann im Dezember von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden und nach der Bestätigung durch die Länderparlamente im Mai 2009 in Kraft treten.

ARD befürchtet erhebliche Kosten

Die ARD beurteilt den Entwurf in einer ersten Einschätzung als "Kompromiss, mit dem wir leben müssen", so der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. "Dass sämtliche Telemedien nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden müssen, wird die Gremien mit erheblichem Verwaltungsaufwand und die Landesrundfunkanstalten mit enormen Kosten belasten."

Zur Regelung der Verweildauer im Netz sagte Raff: "Es erscheint uns nach wie vor weder logisch, noch im Sinne der Gebührenzahler vertretbar, wenn aufgrund von festgelegten engen Fristen, die aus Sicht des Publikums sinnlos sind, gebührenfinanzierte Angebote zu schnell wieder aus dem Netz verschwinden sollen."