IPTV-Lizenz

Bayerische Internet-TV-Sender benötigen ab sofort Lizenz

Medienrat der BLM ändert Fernsehsatzung
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Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat die Fernsehsatzung geändert. Ab sofort benötigen bayerische Internet-TV-Anbieter Lizenzen: Sender von 500 bis 10 000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten sind demzufolge genehmigungspflichtig und - soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen - genehmigungsfähig ohne weitere Voraussetzungen. Bei Sendern, die über 10 000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten vorweisen, ist ein Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabel-TV-Programm nötig. Auf die Internet-TV-Anbieter kommt somit eine zusätzliche verwaltungsrechtliche und durch das Genehmigungsverfahren finanzielle Belastung zu.

Verleger warnen vor einer Überregulierung des Internets

Nach der BLM-Entscheidung hat der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) vor einer Überregulierung des Internets gewarnt. Es sei ein medienpolitischer Irrweg, Medienangebote in zugangsoffenen Netzen vorab zu lizenzieren. Im weltumspannenden Internet benachteilige ein solcher Schritt die örtlichen Anbieter im Markt und schwäche die lokalen Medienmärkte im nationalen und internationalen Vergleich.

Das gängige Denken der Rundfunkregulierung in Programmschemen und linearen Abläufen sei dem Internet wesensfremd. Die bayerischen Zeitungsverleger appellierten statt dessen an die Medienpolitik, die bestehenden Prinzipien einer freien und unregulierten Presse als Grundlage für den Umgang mit dem Internet heranzuziehen.