Widerrufsrecht

Unerwünschte Telefonwerbung: Zypries will schnelle Regelung

Verbraucherschützer fordern weitere Maßnahmen
Von ddp / Marie-Anne Winter

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Verbot unerwünschter Telefonwerbung zügig regeln. "Noch vor der Sommerpause soll der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden", hieß es im Ministerium, wie die Berliner Zeitung berichtet. Damit könnten Bundestag und Bundesrat die Neuregelung in diesem Jahr beschließen.

"Wir wollen die Kunden besser von unerlaubter Telefonwerbung schützen, weil unser geltendes Recht nicht ausreicht", sagte die Ministerin der Zeitung. "Verbraucher bekommen ein Widerrufsrecht für alle Verträge, die sie am Telefon abgeschlossen haben", betonte sie.

Bei der Zeitschriftenwerbung und im Wett- und Lotteriebereich soll künftig der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Auch beim Wechsel zu einer neuen Telekommunikationsfirma soll dies gelten. "Künftig kann ein Kunde nicht mehr von einer Umstellung überrascht werden", sagte Zypries.

Kritik kommt von Verbraucherschützern. "Grundsätzlich begrüßen wir den Entwurf", sagte Jurist Thomas Bradler vom Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) der Zeitung. "Aber die Maßnahmen gehen uns nicht weit genug." Als nicht ausreichend sieht er das 14-tägige Widerrufsrecht an. Viele am Telefon geschlossenen Verträge seien zu komplex. Alle Verträge sollten daher erst nach einer schriftlichen Bestätigung per Post, E-Mail oder Fax gelten. Zudem sind den Verbraucherschützern die Bußgelder von 50 000 Euro zu niedrig. "Sie sollten sich an den in Ordnungsverfahren möglichen Höhen von 250 000 Euro orientieren", sagte Bradler.