T-Prozess

Prozess um Schadensersatz für T-Online-Aktionäre

Gericht will Manager anhören
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der Prozess um die Wiedereingliederung der Internet-Tochter T-Online in die Deutsche Telekom AG geht in eine entscheidende Phase. Ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt bestätigte heute einen Bericht der Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ), demzufolge zahlreiche Manager des Unternehmens am kommenden Dienstag (12. Februar) als Zeugen geladen sind. In dem so genannten Spruchverfahren geht es ausschließlich um die Höhe der Entschädigung für die früheren T-Online-Aktionäre.

Die Telekom hatte den Anteilseignern der T-Online AG zunächst ein Barabfindungsangebot von 8,99 Euro pro Aktie gemacht und schließlich die verbleibenden Aktionäre zu einem Aktientausch gezwungen. Für jedes T-Online-Papier erhielten sie 0,52 T-Aktien, was nach Berechnungen der Klägeranwälte Dreier Riedel aus Düsseldorf einem Betrag von 8,24 Euro entsprochen haben soll. Die T-Online-Papiere waren ursprünglich zum mehr als dreifachen Betrag auf den Markt gekommen. Nach Ansicht der Klägeranwälte waren sie zum Verschmelzungszeitpunkt immer noch 14,70 Euro wert.

Telekom verteidigt Übernahmepreis

Das Landgericht hatte einen Vergleich vorgeschlagen, der auf einen Nachschlag von 5,25 Euro pro Aktie und ein Gesamtvolumen von mindestens 600 Millionen Euro hinauslief. Dies wurde von der Telekom abgelehnt, so dass nun vom Gericht Beweise erhoben werden. Die Klägeranwälte Dreier Riedel, die nach eigenen Angaben 16 Investoren mit mehr als 20 Millionen Aktien vertreten, haben ein neues Gutachten vorgelegt, demzufolge nicht nur T-Online zu niedrig, sondern auch die einzutauschende T-Aktie zu hoch bewertet sein soll.

Der Bonner Konzern hat in der Vergangenheit den Übernahmepreis stets verteidigt. Das Umtauschverhältnis sei von einem gerichtlich bestellten unabhängigen Verschmelzungsprüfer als angemessen befunden worden. Gegen die Verschmelzung von T-Online mit dem Mutterkonzern waren mehre Gerichtsverfahren angestrengt worden. Erst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Juni 2006 konnte die Transaktion vollzogen werden. Im Frankfurter Spruchverfahren sind dem Gerichtssprecher zufolge Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Frankfurt möglich.