Shared-Cost

Bundesnetzagentur denkt über die Zukunft von 0180 nach

Werden 0180-Nummern billiger oder droht eine zweite 0900-Gasse?
Von Thorsten Neuhetzki

0180-Nummern ärgern viele Verbraucher schon seit langem: Wer beispielsweise eine Bestell- oder Kundenservice-Hotline anruft, die mit den Ziffern 01805 beginnt, der zahlt für das Gespräch 14 Cent pro Minute. Dieser Preis wird auch dann berechnet, wenn der Kunde mehrere Minuten in der Warteschleife warten muss oder eine Flatrate für innerdeutsche Telefonate gebucht hat. Aber auch ohne Flatrate liegt der Minutenpreis weit oberhalb dessen, was ein normales Ferngespräch heute kostet. Damit ist die Idee der Shared-Cost-Dienste ad absurdum geführt. Das hat nun auch die Bundesnetzagentur festgestellt. Aus diesem Grund startet sie im aktuellen Amtsblatt eine Anhörung zur zukünftigen Strukturierung und Gestaltung der "Geteilte-Kosten-Dienste".

"Die 0180-Rufnummern dienen den [...] Unternehmen zur (Teil)Finanzierung von Kosten für die Leistungen, welche über die Verbindungsleistung hinausgehen", stellt der Regulierer in einer Beschreibung des Sachstandes fest. Es gingen vermehrt Beschwerden ein, dass die geschilderte Praxis nicht vereinbar sei mit dem Gedanken des Geteilte-Kosten-Prinzips, so die Behörde mit Blick auf teilweise ausgezahlte Werbekostenzuschüsse an die Unternehmen, die die Nummer geschaltet haben.

0180 künftig 0900 light?

Gleichzeitig stellt die Bundesnetzagentur Möglichkeiten vor, wie künftig mit der Gasse 0180 verfahren werden könne. Dabei sind die Lösungsvorschläge vielzählig. So könne etwa der Geteilte-Kosten-Gedanke fallen gelassen werden und 0180 offiziell zu einer Gasse für "niedrigpreisige Online-Billing Premium-Dienste" werden. Das käme einer 0900-light-Gasse gleich, allerdings mit dem Unterschied, dass es eine niedrige Preisobergrenze und weiterhin feste Tarife geben soll. Nennen könnte man das ganze dann "Kundenkontakt-Dienste".

Ein anderer Vorschlag ist die Wiederherstellung des Shared-Cost-Prinzips. Maßstab wären hier die Verbindungsentgelte. "Unter Anwendung dieses Maßstabs wären unter Umständen deutlich niedrigere Entgelte für die 0180er-Rufnummern festzusetzen", heißt es aus der Behörde. Die Ermittlung dieser Kosten könnte neben den üblichen Verbindungsentgelten für Ferngespräche Kosten enthalten, die nachweislich für die technisch aufwendigere Realisierung der 0180-Rufnummer anfallen. Diese Kosten müssten allerdings nachweisbar sein. Allerdings äußert der Regulierer - wohl mit Blick auf Flatrates und Niedrigst-Verbindungspreise - die Vermutung, dass der eigentlich festgeschriebene Verwendungszweck der Nummern durch die Marktentwicklung überholt ist.

Weitere Nummerngassen werden unter Umständen geöffnet

Weitere Möglichkeiten sieht die BNetzA darin, die 0180-Gasse in eine Offline-Billing-Gasse umzuwidmen, was zur Folge hätte, dass wie bei 0900 nicht mehr anhand der Nummer erkennbar ist, was das Gespräch kostet und die Abrechnung auch technisch aufwendiger ist. Eine Wiederherstellung des Shared-Cost-Prinzips scheint hierdurch allerdings sehr unwahrscheinlich, wenngleich die BNetzA hier niedrige Preisobergrenzen festlegen will. Unabhängig davon, wie es mit der Gasse weitergeht, soll der Bedarf an der Öffnung weiterer Nummernteilbereiche geprüft werden. Aktuell sind nur die Nummer 01801, 01802, 01803, 01804 und 01805 vergeben. 01806 bis 01809 sind hingegen frei.

Um zu erfahren, wie die Marktteilnehmer über der Thema 0180 denken, ruft die Bundesnetzagentur dazu auf, auf insgesamt 16 Fragen zu antworten, die im Zusammenhang mit den gemachten Vorschlägen stehen. Diese Antworten sind für Interessierte bis zum 5. September an das Referat 117 der Bundesnetzagentur in Bonn zu senden. Abseits dessen wird, sofern es nicht zu Widersprüchen kommt, festgelegt, dass zwischen dem 1. September 2007 und 29. Februar 2008 die Preise für 0180-Verbindungen festgeschrieben werden, wie sie die Telekom derzeit schon verlangt.