Reverse Charge

Am 1. Juli startet Sperrliste für R-Gespräche

Bundesnetzagentur stellt zentrales Sperr-Register zur Verfügung
Von Marie-Anne Winter

So genannte R-Gespräche - Anrufe, bei denen der Angerufene die Kosten übernimmt - haben in der Vergangenheit immer wieder für Ärger gesorgt. Vor allem Eltern fielen angesichts der hohen Rechnungen aus allen Wolken, weil sich ihre Kinder von Freunden per R-Gespräch anrufen ließen. Die Bundesnetzagentur bereitet eine neue Maßnahme vor, mit der sich Telefonbesitzer vor unerwünschten R-Gesprächen schützen können. Im aktuellen Amtblatt der Bundesnetzagentur heißt es, dass sich Anschlussinhaber ab dem 1. Juli in eine zentrale Sperrkartei eintragen können. Die dort gelisteten Daten werden mit den entsprechenden Anbietern ausgetauscht, die die eingetragenen Anschlüsse für R-Gespräche sperren müssen.

In Deutschland kamen R-Gespräche Ende 2002 auf, nachdem R-Talk mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt gegangen war. Der Anbieter warb mit dem Slogan "Kostenlos telefonieren" für ihre Rückrufgespräche. Insbesondere Kinder fielen auf die aggressive Werbung herein - denn kostenlos ist der Dienst nur für den Anrufer, die Preise für ein solches Gespräch sind teilweise recht beträchtlich. Bei diesem System bezahlt nicht der Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene. Daher rührt auch die Bezeichnung R-Gespräch - das R steht für das englische "Reverse Charge" - Rückwärtsberechnung. In anderen Ländern wie den USA sind derartige Dienste seit Jahrzehnten üblich.

Hierzulande fiel der Umgang damit weniger leicht. Betroffene beschwerten sich über unerwartet hohe Telefonrechnungen. Die Gerichte mussten sich vielfach mit Rechnungen für R-Gespräche befassen – und kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen: Mal mussten die Angerufen zahlen, ein anderes mal nicht. Schließlich wurde der Gesetzgeber aktiv. In das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurden Ende vergangenen Jahres neue Regelungen aufgenommen, um Anschlussinhaber vor der Annahme unerwünschter R-Gespräche besser zu schützen. Entsprechend § 66i TKG muss die Bundesnetzagentur eine zentrale Liste mit Rufnummern führen, die von den Diensteanbietern für entsprechende Gespräch zu sperren sind. Endkunden können sich kostenlos von ihrem Netzanbieter eintragen lassen.

Mit der Eintragung in diese Liste sollten sich künftig nicht nur hohe Kosten, sondern auch drohende Rechtsstreitigkeiten mit den Anbietern verhindern lassen. Problematisch wird es allerdings, wenn man sich nicht eintragen lässt. Dann bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen. Der Verbraucher ist somit in der Pflicht, selbst aktiv zu werden, um sich vor unerwünschten Kosten durch R-Gespräche zu schützen.