Verurteilt

Autodialer: Gefängnisstrafen im Prozess um Internetkriminalität

Bis zu vier Jahre Haft für die Angeklagten
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Im bislang größten Prozess um Internetkriminalität in Deutschland hat das Osnabrücker Landgericht heute langjährige Gefängnisstrafen verhängt. Die beiden 31 und 35 Jahre alten Angeklagten wurden im so genannten Autodialer-Prozess wegen bandenmäßigen Betrugs und Computerbetrugs zu vier Jahren Haft beziehungsweise zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts haben die Männer von Juli 2002 bis September 2003 illegale Einwahlprogramme auf Pornoseiten im Internet versteckt und damit einen Schaden von mindestens zwölf Millionen Euro verursacht. Bereits im Frühsommer waren in einem abgetrennten Verfahren zwei weitere Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Verurteilten hätten über die von ihnen gegründeten und kontrollierten Firmen zwar zunächst legale Einwahlprogramme verwendet. Die Dialer genannten Programme seien dann aber gemeinschaftlich aus Geldgier von illegalen Autodialern ersetzt worden, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Temming in seiner Urteilsbegründung. Die Programme seien so manipuliert worden, dass die Internetnutzer nicht über die zum Teil erheblichen Einwahlkosten informiert worden seien. Die Autodialer hätten zudem Dateien an den Computern der Internetsurfer manipuliert. Damit seien die Sicherheitsvorkehrungen der Rechner ausgehebelt worden. Gleichzeitig sollten die Spuren der Autodialer auf den Rechnern vertuscht werden. "Es hat etwas von Heimtücke", betonte Temming. Nach seinen Worten sind mindestens 100 000 Surfer betrogen worden.

Revision aller Parteien wahrscheinlich

Obwohl das Gericht in weiten Teilen der Urteilsbegründung der Staatsanwaltschaft folgte, konnte sich die Anklagebehörde bei der Strafzumessung nicht durchsetzen. Der Staatsanwalt hatte sechs und viereinhalb Jahre Haft gefordert und gleichzeitig einen so genannten erweiterten Verfall in Höhe von sieben Millionen Euro und 750 000 Euro beantragt. Das hätte in der Praxis bedeutet, dass den Verurteilten zusätzlich zur Haft noch Geldzahlungen in dieser Höhe auferlegt worden wären. Das sei aus Sicht der Kammer juristisch aber nicht möglich gewesen, sagte der Vorsitzende.

In ersten Reaktionen zeigten sich Ankläger und Verteidiger unzufrieden mit dem Urteil. Während die Anwälte bemängelten, dass dieses Urteil zu weit von den bereits verhängten Bewährungsstrafen abweiche, ist die Strafe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu gering. Möglicherweise werden alle Parteien das Urteil in einer Revision vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.