Jugendschutz

Mit dem Handy an den Zigarettenautomaten

Dient das Handy bald als Alterskontrollsystem dem Jugendschutz?
Von Janko Weßlowsky

Ein Unternehmen aus Erkelenz am Niederrhein will das Handy für die Altersverifikation bei der Abgabe von Zigaretten, alkoholischen Getränken oder auch Erwachsenen-DVDs aus Automaten einsetzen. Hintergrund ist eine Forderung des Gesetzgebers, wonach ab 1. Januar 2007 alle rund 780 000 Zigarettenautomaten in Deutschland durch technische Maßnahmen so gesichert sein müssen, dass eine Abgabe von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren wirksam unterbunden wird. Während die Automatenindustrie bislang bei dieser Frage auf den Einsatz von Geldkartenlesegeräten setzt, hat die Firma S+M Schaltergeräte Service- und Vertriebs-GmbH nun das Handy für dieses Thema entdeckt.

Dabei sollen Handy-Nutzer nach einmaliger Registrierung einen ihrem Alter entsprechenden Jugendschutz-PIN erhalten. Vor Ort wählen die Konsumenten dann eine am Automaten angebrachte Rufnummer und geben anschließend den Jugenschutz-PIN ein. Entsprechend der PIN werden die Automaten nun ihre Ware freigeben oder eine Abgabe an Altersgruppen unter 16 bzw. 18 Jahren verweigern. Die Kosten, welche den Nutzern für die Registrierung oder den Anruf auf die am Automaten genannte Rufnummer entstehen, sind noch nicht bekannt gegeben worden.

Das "m/gate" genannte Alterskontrollsystem wurde in der Entwicklung durch die auf Informationsrecht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Dortmunder Kanzlei Apel Höch begleitet und nun Anfang November auch von der Kommission für Jugendschutz (KJM) positiv bewertet. Damit stehe einem künftigen Einsatz im Internet und besonders an Verkaufsautomaten nichts mehr entgegen. Es kann also gut sein, dass man demnächst beim Kauf von Zigaretten oder Alkoholika das Handy zücken muss, um an das begehrte Gut zu gelangen.