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Hamburger Gericht genehmigt Fusion von freenet und mobilcom

Vollzug hat Vorrang vor möglichen Vermögensnachteilen von Aktionären
Von ddp / Ralf Trautmann

Der Hamburger Internetanbieter freenet darf trotz einer laufenden Aktionärsklage die geplante Fusion mit dem Mutterunternehmen mobilcom vollziehen. Das Landgericht Hamburg gab heute einem Antrag des Unternehmens auf sofortige Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister statt. Der sofortige Vollzug der Transaktion habe Vorrang vor möglichen Vermögensnachteilen, die ein freenet-Aktionär geltend mache, sagte eine Gerichtssprecherin. Im Hauptsacheverfahren hatte das Landgericht die Klage bereits verworfen.

Der Vorstandsvorsitzende beider Unternehmen, Eckhard Spoerr, hatte betont, dass ein Verzug der Verschmelzung erhebliche finanzielle und auch strategische Nachteile für die Gesellschaften bedeute. Allein der bezifferbare Vermögensschaden belaufe sich auf mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr.

Der Zusammenschluss der beiden Unternehmen war vor über einem Jahr beschlossen worden. Zahlreiche Aktionäre hatten die Beschlüsse der Hauptversammlungen aber angefochten. Deswegen lag die Fusion bislang auf Eis. Mit dem Großteil der Kläger haben sich die zwei Gesellschaften inzwischen außergerichtlich geeinigt. freenet hat es nur noch mit einem opponierenden Anteilseigner zu tun, bei mobilcom sind es noch drei Aktionäre. Das Büdelsdorfer Unternehmen hat ebenfalls einen Antrag auf Sofortvollzug der Fusion gestellt. Hierüber will das Landgericht Kiel am 22. September entscheiden. Dann soll es gleichzeitig im Hauptsacheverfahren um die Klagen selbst gehen.

freenet teilte mit, dass gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel möglich sind. Ungeachtet des Beschlusses sei man weiter um eine außergerichtliche Einigung mit dem letzten verbliebenen Kläger bemüht. Dies strebe auch mobilcom mit den dort verbliebenen drei Klägern an.