vor Gericht

Ungewollte Clubmitgliedschaften: Urteil gegen avanio

IbC-Provider muss klagendem Internetnutzer die Kosten erstatten
Von Björn Brodersen

Rechtsanwalt Christoph Brieger betonte gegenüber teltarif.de, dass avanio Berufung angekündigt hat und das Urteil theoretisch noch aufgehoben werden kann. Anderen Internetnutzern, die ungewollt über die Zugangsnutzung in eine avanio-Clubmitgliedschaft gerutscht sind, empfiehlt der Rechtsexperte, unmittelbar nach Kenntnisnahme von den fehlerhaften Abbuchungen eine Beschwerde an den Abrechnungsdienstleister callando oder an avanio zu richten. Aus der Erklärung sollte hervorgehen, dass die Internetnutzer nicht wussten, einen Vertrag mit avanio abgeschlossen zu haben und dass sie sich deshalb an einen etwaigen Vertrag nicht gebunden sehen. Bei einem solchen Vorgehen könnte dies als "schlüssig erklärte Anfechtung" ausgelegt werden. In vergleichbaren Fällen besteht also für andere "unwillige Clubmitglieder" eine gute Chance, die Kosten zurückgezahlt zu bekommen.

Grundsätzlich sei eine solche Anfechtungserklärung auch jetzt noch in denjenigen Fällen möglich, in denen Verbraucher aufgrund der derzeitigen Berichterstattung in den Medien nochmals auf ihre Telefonrechnungen schauen und erst jetzt ihren Irrtum bemerken. Die Anfechtungsfrist beginne erst in dem Augenblick, in dem der Anfechtungsberechtigte den Irrtum entdeckt, so Brieger weiter. Die Anfechtung müsse nach der Entdeckung des Irrtums jedoch sofort - also ohne verschuldetes Verzögern - erklärt werden.

Gericht deutete auf eventuelles Widerrufsrecht hin

Das Gericht - das berichtete uns der Anwalt - habe während des Verfahrens zudem angedeutet, dass vorliegend auch ein Widerrufsrecht durchgreifen könnte, da vor bzw. beim Abschluss des "Mitgliedschaftsvertrages" durch die Einwahl über den Smartsurfer von avanio keine ordnungsgemäße Belehrung der Verbraucher erfolgt sei. Damit bestünde das Widerrufsrecht für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Vertragsschluss fort, sofern die Belehrungen nicht nachgeholt worden sind. Sollte keine Belehrung über das Widerrufsrecht an sich erfolgt und auch nicht nachgeholt worden sein, bestünde in jedem Fall noch ein Widerspruchsrecht.

In diesem Fall könnten die von avanio abgebuchten Beträge nach erklärtem Widerspruch bzw. erklärter Vertragsanfechtung unter Fristsetzung beispielsweise durch einen Mahnbescheid zurückgefordert werden, so Brieger. Sollte avanio dem Mahnbescheid widersprechen, müsste der betroffene Internetnutzer Klage vor einem Zivilgericht erheben. Zur rechtlichen Begründung könnte man auf das Urteil des AG Dresden verweisen, lautet der Rat des Rechtsexperten.

Wir haben im vergangenen Monat noch einmal den Fall der ungewollten Clubmitgliedschaften bei Nutzung von avanio-Zugängen aufgerollt. Trotzdem erreichen uns weiterhin neue Klagen von Nutzern, die erst jetzt die Clubbeiträge auf ihren Telefonrechnungen entdecken. Alle näheren Informationen über die Kostenfalle erhalten Sie in unserem Beitrag Willkommen im Club. Hierüber gelangen Sie beispielsweise auch zu Musterbriefen, die die Verbraucherzentrale Betroffenen anbietet.