Urteil

Strafe für France Télécom wegen DSL-Marktabschottung

Ehemaliger Monopolist muss 80 Millionen Euro zahlen
Von AFP / Björn Brodersen

Die französische Justiz hat eine hohe Einzelstrafe gegen France Télécom bestätigt. Wie das Pariser Berufungsgericht heute mitteilte, muss der Ex-Monopolist 80 Millionen Euro Strafe zahlen, weil er zwischen 1999 und September 2002 mögliche Konkurrenten von einem Einstieg ins Breitband-Internet über ADSL-Leitungen abgehalten hatte. Damit bestätigten die Richter eine von France Télécom angefochtene Entscheidung des unabhängigen französischen Wettbewerbsrates vom November 2005.

Die ADSL-Technik war in Frankreich 1999 gestartet; damals besaß France Télécom ein Quasi-Monopol beim Netz. Das Unternehmen weigerte sich jahrelang, anderen Internet-Anbietern Großhandels-Rabatte zu gewähren, und schottete so nach Einschätzung des Gerichtes den ADSL-Markt de facto zu Gunsten seiner eigenen Internet-Tochter Wanadoo ab. Der Wettbewerbsrat (Conseil de la concurrence) hatte diese Verstöße als "äußerst schwerwiegend" eingestuft; der französischen Wirtschaft sei dadurch bedeutender Schaden entstanden. Das Pariser Berufungsgericht entschied nun, angesichts der Schwere der Tatsachen sei die Strafe "nicht unangemessen".