Untersuchung

Viele Online-Shops verstoßen gegen Verbraucherrechte

Häufigster Fehler sind unzureichende Hinweise zu Lieferzeiten
Von Björn Brodersen

Unvollständige Preisauszeichnungen, fehlende Informationen, unzulässige Vertragsklauseln: Laut dem Online-Shop-Zertifizierer Trusted Shops missachten deutsche Online-Händler die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherrechte. Eine entsprechende Untersuchung des Gütesiegel-Anbieters habe ergeben, dass kein einziger Shop auf Anhieb alle notwendigen Kriterien erfüllte. Die meisten Internet-Shops verstießen gleich gegen eine ganze Reihe von Bestimmungen.

Häufigster Fehler waren unzureichende Hinweise zu Lieferzeiten. Laut einem BGH-Urteil aus dem April 2005 muss der Verbraucher an jedem einzelnen Produkt eines Internet-Versandhändlers erkennen können, ob die Lieferung umgehend erfolgt oder mehrere Tage beansprucht (Az: I ZR 314/02). 92 Prozent der untersuchten Shops verstießen den Angaben zufolge gegen diese Auflage. Fast ebenso häufig (91 Prozent) seien unvollständige oder mangelhafte Informationen nach Vertragsabschluss aufgetreten. So fehlten beispielsweise in den E-Mails oder Lieferscheinen, die der Verbraucher nach Bestelleingang erhält, häufig die vorgeschriebenen Hinweise zum Widerrufsrecht.

Zudem werde das Widerrufsrecht in vielen Aspekten nur unzureichend beachtet: Entweder versuchten Shops das Recht unzulässig einzuschränken oder informierten nur unvollständig (74 Prozent). In 60 Prozent der Fälle fehlte ein Hinweis auf diese wichtigen Verbraucherrechte im Bestellverlauf, dieser war nur versteckt im Kleingedruckten enthalten. Der Verbraucher bleibe so über seine Rechte im Unklaren. Auch der Informationsfluss beim Thema Datenschutz sei alles andere als optimal: Mehr als drei Viertel der überprüften Online-Shops machten hier Fehler. Weit oben auf der Mängelliste von Trusted Shops stünden außerdem ungenügende Informationen zu Versandkosten oder Zöllen beim Auslandsversand (79 Prozent), widersprüchliche Angaben zum Vertragsabschluss (80 Prozent) und unzulässige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Viele Shop-Betreiber wissen es nicht besser

Nach Meinung der Studien-Autoren wird gegen viele gesetzliche Vorgaben nicht bewusst sondern aus Unwissenheit verstoßen. "Zahlreiche Vorschriften sind für juristische Laien völlig unverständlich formuliert", sagt Jean-Marc Noël, Geschäftsführer von Trusted Shops. So werde etwa die gesetzlich vorgeschriebene Information über die Speicherung des Vertragstextes seit ihrer Einführung im Jahr 2001 konstant zu 85 Prozent nicht oder falsch umgesetzt. "Die Gesetze sind hier schlichtweg zu kompliziert", so Noël weiter. Auch sei es bei einigen Shop-Systemen technisch nicht möglich, die Lieferzeiten oder Hinweise auf Versandkosten direkt beim Produkt zu platzieren.

Trusted Shops hat von Januar bis Mai dieses Jahres 294 Onlinehändler untersucht, die sich für das Gütesiegel beworben haben. Bewertet wurden die Angebote anhand von über 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz. Shop-Betreiber, die diese Vorgaben erfüllen, erhalten von Trusted Shops ein Gütesiegel. Außerdem bietet Trusted Shops dem Verbraucher eine kostenlose Geld-zurück-Garantie für die Einkäufe. Tipps und Tricks zum Online-Shopping erhalten Sie auf unserer speziellen Infoseite. Woran Sie einen seriösen Online-Händler erkennen, verraten wir Ihnen auf einer weiteren Ratgeberseite.