Ermittlungen

Ministerin: Viele Beweise durch Telefonüberwachung

Überwachung der Anschlüsse sei wirksames Mittel bei Ermittlungen
Von dpa / Björn Brodersen

Mit Hilfe von Telefonüberwachungen haben Ermittler in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr zahlreichen Straftätern das Handwerk legen und viele Beweise sammeln können. Insgesamt wurden in 485 Verfahren Abhöraktionen von Handys oder Festnetz-Anschlüssen angeordnet (2004: 495). Zumeist ging es dabei um den Kampf gegen Drogenkriminalität und das organisierte Verbrechen. Insgesamt wurden 1 285 Menschen abgehört (2004: 1 281), wie das Justizministerium der dpa auf Anfrage mitteilte. Angaben über die Gesamtzahl der abgehörten Anschlüsse lagen nicht vor.

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) bewertete die Telefonüberwachung als äußerst wirksames und effektives Mittel. Befürchtungen, die Telekommunikationsüberwachung habe sich zu einer Standard-Ermittlungsmaßnahme entwickelt, seien nicht begründet. Vielmehr werde mit diesem Instrument maßvoll umgegangen. Statistisch gesehen werde diese Methode nur in einem vom 2 278 Verfahren eingesetzt.

In 91 Prozent der Fälle hätten die Abhöraktionen den Ermittlern beweiskräftige Erkenntnisse gebracht. So konnten unter anderem international agierende Drogenhändler, Räuber und Schutzgelderpresser überführt werden, wie die Ministerin weiter mitteilten.

Bundesweit hat die Telefonüberwachung massiv zugenommen

Bundesweit hatte die Überwachung von Telefon- und Internetanschlüssen im vergangenen Jahr massiv zugenommen. Wie die Bundesnetzagentur in Bonn mitteilte, gab es 42 508 richterliche Anordnungen zur Telekommunikations-Überwachung - fast 24 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen bei der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden.