Streitpunkt

Urheberrecht: SPD besteht auf Bagatellklausel

"Kriminalisierung der Schulhöfe" soll somit vermieden werden
Von dpa /

Bei der Modernisierung des Urheberrechts besteht die SPD-Bundestagsfraktion trotz Widerstandes aus der Union auf der so genannten Bagatellklausel. "Wir würden uns freuen, wenn der Koalitionspartner CDU/CSU sich bei der von allen Experten befürworteten Bagatellregelung bei den Privatkopien endlich bewegen würde", heißt es in einem Papier, das der dpa vorliegt. Nach dieser Klausel sollen Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien von Musik und Filmen gering ist und sie nur dem Privatgebrauch dienen. Damit soll unter anderem eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" vermieden werden.

Die "Bagatellklausel" war zunächst für das neue Urheberrecht vorgesehen gewesen. Auf Betreiben der Union wurde sie aber aus dem Entwurf gestrichen. Das Bundeskabinett hatte die Novelle im März verabschiedet. In dem SPD-Papier heißt es dazu: "Wir werden genau auf die Verbraucherrechte beim Urheberrecht achten." Illegale Kopien bleiben nach der Gesetzesnovelle auch für den privaten Gebrauch strafbar. Weitere Informationen zum Entwurf des neuen Urheberrechts finden Sie auf einer Infoseite.

Verbraucherschutz soll gestärkt werden

Die SPD-Fraktion will den Verbraucherschutz auch für Kinder und ältere Menschen stärken. "Es darf nicht sein, dass das Handy Verschuldungsrisiko Nummer eins für junge Menschen ist", heißt es in dem Papier. Die kostenlose Sperrung teurer Dienste müsse auch bei preisgünstigen Handytarifen angeboten werden. Vor allem Discounter wehrten sich dagegen noch. Bislang nutzen nach Schätzungen mehr als eine Million Handy-Nutzer die Angebote der Discount-Anbieter.