Tipps und Tricks

Schutzbriefe für Unterhaltungselektronik lohnen sich kaum

Geringer Schutzumfang der von Jamba! aufgelegten Policen
Von dpa / Björn Brodersen

Die vom Elektrohandel für Computer, DVD-Rekorder, MP3-Player oder Spielkonsolen vertriebenen Versicherungs-Schutzbriefe sind Verbraucherschützern zufolge "überflüssig". Den Abschluss einer solchen Zusatzpolice gegen Diebstahl oder Beschädigung sollten Käufer sich sparen, sagte Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ-RLP) in Mainz. "In der Mehrzahl der Fälle dürfte ein Haftungsanspruch nicht gegeben sein", so Wortberg.

Die vom Unternehmen Jamba! in Berlin aufgelegten Policen werden Kunden beim Kauf von MP3-Playern oder DVD-Rekordern in Filialen von Media Markt, Saturn und Elektronik Partner angeboten. Beim Abschluss eines Schutzbriefes verspricht das Unternehmen einen "Komplettschutz gegen Beschädigungen und Diebstahl" der in der Vorweihnachtszeit häufig verkauften Geräte. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Kaufpreis. Für Geräte bis zu 250 Euro werden monatlich zum Beispiel 99 Cent, für solche zum Verkaufspreis von 500 Euro werden 1,99 Euro fällig. Der Schutzumfang ist laut Wortberg aber geringer, als man denkt.

Andere Versicherungen reichen oftmals aus

"In den Bedingungen steht ganz klar drin: Wenn sich eine andere Versicherung für den Diebstahls- oder Beschädigungsfall in Haftung nehmen lässt, zahlt die Versicherung nicht." Geht ein Gerät etwa durch fremdes Verschulden kaputt, komme mit großer Wahrscheinlichkeit die Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Raub wiederum sei über die eigene Hausratversicherung abgedeckt. Ein zusätzlicher Schutzbrief lohne sich daher nicht.

Auch zum Schutz vor selbst verursachten Schäden zahle sich der Schutzbrief nicht aus. Diese würden in der Tat von der Hausratversicherung zwar nicht abgedeckt. Damit wirbt auch das das Unternehmen. Wortberg hält diesen Fall aber zum einen für sehr unwahrscheinlich. Zum anderen müsse der Kunde bei Diebstahl und selbst verschuldeten Schäden am Gerät beweisen, dass er nicht "grob fahrlässig" gehandelt habe. Das sei in der Regel sehr schwierig. "Wenn ich mir einen MP3-Player beim Joggen an Arm oder Gürtel befestige und er fällt mir trotzdem auf den Boden, muss ich erstmal beweisen, dass ich ihn nicht besser hätte befestigen können", erklärt der Verbraucherschützer.

Nach Schätzung der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) in Frankfurt macht die Branche in diesem Jahr rund 30 Prozent ihres Umsatzes in der Vorweihnachtszeit. Verkaufsrenner sind ersten Erfahrungen nach Flachbildfernseher, DVD- und Festplattenrekorder sowie MP3-Player und Digitalkameras.