Urteil

SIM-Karte und PIN-Nummern müssen getrennt verschickt werden

Grund ist die mögliche Unterschlagung mit den Folgekosten
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Mobilfunk-Unternehmen müssen SIM-Karten für Handys und die dazugehörigen PIN-Nummern getrennt versenden. Das hat das Landgericht Rottweil entschieden (Az.: 1 O 26/04), so der Anwalt-Suchservice in Köln. Im verhandelten Fall erwartete ein Mann eine zweite SIM-Karte. Als diese eintraf, unterschlug seine noch im gleichen Haushalt lebende Ex-Frau das Kuvert aus der Post. Sie steckte die Karte in ihr Handy und konnte sie mit der beiliegenden PIN freischalten.

Die Rechnungen ließ die Ex-Frau verschwinden und telefonierte in zwei Monaten mehr als 5 000 Euro zusammen - ohne zu zahlen oder ihren Mann zu informieren. Daraufhin sperrte das Mobilfunk-Unternehmen die Karte. Die Ausstände sollte der Mann bezahlen. Weil der sich weigerte, ging es vor Gericht. Dort wurde die Klage allerdings abgewiesen. Das Unternehmen habe mit dem riskanten Versand gegen eine vertragliche Schutzpflicht verstoßen, befanden die Richter. Damit sei der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die SIM und PINs hätten getrennt und zeitlich versetzt verschickt werden müssen.