Ziffernfolgen

Editorial: Nummern für Null

Der Streit um die Rufnummernzuteilung
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Es gibt Aufgaben, um die beneidet man die Bundesnetzagentur nicht. Beispiel Rufnummernzuteilung: Als das Bundeswirtschaftsministerium [Link entfernt] nach dem Start des deregulierten Telefonmarktes rückwirkend Gebühren für die Vergabe von Telefonnummern festlegte, erstellte die damals noch Regulierungsbehörde heißende Agentur entsprechende Gebührenbescheide. Hauptbetroffener war die Deutsche Telekom, die knapp 400 Millionen Mark zahlen sollte. Es folgten die Mobilfunk-Netzbetreiber mit zusammen 120 Millionen Mark.

Die Telekom klagte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den hohen Bescheid - und gewann. Dem Gericht zufolge durften ihr für Nummern, die ihr schon vor dem Beginn der Deregulierung zugewiesen worden waren, keine Gebühren verrechnet werden. Die Gebühren für die Rufnummernzuteilung an alternative Festnetz-Betreiber bestätigte das Gericht hingegen.

Die alternativen Netzbetreiber gingen jedoch in die höheren Instanzen. Inzwischen liegt die Sache beim Bundesverwaltungsgericht, das sie in Form einer Anfrage gar an den EuGH [Link entfernt] weiterreichte. Letzterer entschied vergangene Woche, dass aufgrund von Gemeinschaftsrecht die Gebühren nicht benachteiligend sein dürfen, also nicht nur den neuen Anbietern in Rechnung gestellt werden dürfen.

Weg damit

Vor dem Hintergrund des gerichtlichen Debakels wäre es wohl am sinnvollsten, die Entgelte für die Zuteilung von Rufnummernblöcken komplett zurückzunehmen. Sie behindern vor allem kleine alternative Anbieter, während sie die großen einfach auf die Verbraucher umlegen. Als Beispiel seien VoIP-Anbieter genannt, die ihren Nutzern auch Ortsnetzrufnummern zuteilen wollen. Wollen diese bundesweit Nummern vergeben können, müssen sie bei der Bundesnetzagentur für jedes Ortsnetz mindestens einen 100er-Rufnummernblock beantragen. Das kostet in Summe einen hohen sechsstelligen Betrag - letztendlich eine Art "Sondersteuer" für den vollumfänglichen Marktzugang innovativer VoIP-Anbieter.

Stattdessen sollte nur der echte Verwaltungsaufwand für Nummernzuweisungen berechnet werden. Eventuell kann dazu eine jährliche Gebühr für schlecht oder gar nicht genutzte Nummernkreise verlangt werden. Für Nummernblöcke, die nur deswegen nicht genutzt werden, weil die Bundesnetzagentur sie nicht kleiner zuweisen kann oder will, dürfen aber keine Gebühren berechnet werden.