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Regulierungsbehörde muss eine halbe Milliarde Mark zurückzahlen

Begünstigte: Deutsche Telekom und die Mobilfunk-Netzbetreiber
Von dpa / Matthias Maetsch

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wird an die Deutsche Telekom und an Mobilfunkbetreiber bereits erhobene Gebühren in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Ein Sprecher der Behörde bestätigte am Mittwoch in Bonn, dass gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keine Rechtsmittel eingelegt würden. Gegen einen Gebührenbescheid der Behörde für die Vergabe von Rufnummern hatte die Telekom als Hauptbetroffene 1999 Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Zuvor hatte das Bundeswirtschaftsministerium rückwirkend für die Rufnummern-Vergabe eine Gebührenverordnung erlassen. Danach wurde die Telekom auch für Rufnummern zur Kasse gebeten, als sie im Festnetz noch ein Monopol besaß. Der Telekommunikationsmarkt wurde zum 1. Januar 1998 geöffnet. Anfang Dezember hatte das Verwaltungsgericht der Telekom schließlich Recht gegeben.

Nach Informationen der dpa muss die Regulierungsbehörde jetzt der Telekom einen Betrag von 385 Millionen Mark plus vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Darüber hinaus soll Mobilfunkbetreibern Gebühren in Höhe von 120 Millionen Mark erstattet werden.