Mobile Payment

FST stoppt Mobile Payment-Fallen

Detaillierte Regelung und Aufklärung im FST-Verhaltenskodex
Von Julia Scholz

Nachdem der neue Zahlungsweg des Mobile Payment vielfach in die Kritik geraten ist und auch die Bundesnetzagentur bereits Regulierungsmöglichkeiten prüft, hat der Branchen-Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) dieses Segment für seine Mitglieder im FST-Verhaltenskodex detailliert geregelt. Dieser ist seit Oktober in Kraft und im Internet unter www.fst-ev.org für alle Interessierten abrufbar.

Bei SMS-Abo-Diensten muss der Kunde beispielsweise durch eine so genannte Hand-Shake-SMS deutlich über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert werden, die er dann per SMS bestätigen muss. Erst damit kommt es zum Vertragsabschluss. Was der FST unter wesentlichen Vertragsbestandteilen versteht, ist ebenfalls genau aufgelistet. Dazu zählt unter anderem die Kündigungsmöglichkeiten, die der Kunde besitzt. Für das TAN-Verfahren, bei dem Kunden kostenpflichtige Dienste z.B. im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. ein Guthaben begleichen, macht der Kodex klare Vorgaben. Das Bezahlverfahren muss über ein gesondertes Transaktionsfenster angeboten werden, das klaren Vorgaben hinsichtlich Größe, Platzierung und Lesbarkeit unterliegt. Spätestens im Zusammenhang mit dem Angebot ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Bei Abo-Angeboten muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt und wie diese zu kündigen sind.

Katrin Reyer, Leiterin der Kommission, erklärte dazu: "Mobile Payment ist vom Ansatz her ein sehr unkompliziertes und verbraucherfreundliches Geschäftsmodell zur Bezahlung von Kleinstbeträgen über die Mobilfunkrechnung oder ein Guthabenkonto - allerdings haben wir aufgrund der z.T. unklaren Kommunikation rund um Angebotsumfang und vertragliche Bindungen dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung gesehen." Dem FST-Verband gehört die Mehrheit des Telefonmehrwertdienste-Kernmarktes an. Der Kodex wurde 1997 etabliert und seitdem entsprechend der aktuellen Marktentwicklungen fortgeschrieben. Er ist nach Aussage des Verbandes über die reine FST-Mitgliedschaft hinaus anerkannt und wird auch von Gerichten und Gesetzgeber zu Rate gezogen. Gesetzliche Regelungen liegen zu dem erst seit 2004 etablierten Zahlungsmodell des Mobile Payment noch nicht vor.