Verträge

Verbraucherrechte beim Mobilfunk-Shopping im Überblick

Rechte und Risiken zum neuen Mobilfunkvertrag
Von Rechtsanwalt Björn Gottschalkson

Klar ist, dass der Verbraucher meist nur wegen des vergünstigten Gerätes einen langfristigen und mit Grundgebühren versehenen Vertrag abgeschlossen hat.

Wie dieses Problem juristisch aufzulösen ist, kann nicht abschließend beantwortet werden. Hat der Netzbetreiber das konkrete Paket von Tarif und Telefon beworben und folgt keine erfolgreiche Reparatur, so hat das Amtsgericht Düsseldorf einen wichtigen Grund zur Kündigung des Mobilfunkvertrages gesehen. Dieses Urteil mit seiner Begründung ist jedoch nicht als allgemeingültig anzusehen. Insbesondere lag in dem Urteil eine besondere zeitliche Nähe zwischen Vertragsschluss und defekten Telefon vor. Häufig werden individuelle Pakete von Tarif und Telefon beim Händler angeboten. Dass ein aufgelöster Kaufvertrag zur Kündigungsmöglichkeit eines Mobilfunkvertrag führt, ist daher keinesfalls zwingend, sondern im Einzelfall zu betrachten.

Möchte man dieses Problem umgehen, sollte man vermeiden, dass Widerrufsrecht des Mobilfunkvertrages vorzeitig zum Erlöschen zu bringen. So kann das neue Mobilfunkgerät auch mit einer bestehenden SIM-Karte eines Freundes oder Kollegen getestet werden.

Lässt das bestellte Telefon dauerhaft auf sich warten, sollte die Möglichkeit des Widerrufes des Mobilfunkvertrages genutzt werden. In der Regel lässt sich unkompliziert ein neuer Vertrag bei Lieferbarkeit des gewünschten Handymodells abschließen. Weitere Informations-Seiten zu rechtlichen Themen rund um Telekommunikation und Internet finden Sie in unserer Übersicht.