Recht

Telefongesellschaft muss Kunden über die Technik aufklären

Unwissenheit schützt vor Kosten
Von dpa / Julia Scholz

Telekommunikationsanbieter müssen ihre Kunden vor einem Vertragsabschluss präzise über die technischen Möglichkeiten und Gegebenheiten aufklären. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage eines Anbieters gegen einen Kunden zurück (AZ.: 31 C 3695/04-83).

Der Kunde hatte bei dem Unternehmen einen DSL-Internet-Zugang in Auftrag gegeben. Stattdessen installierte die Firma aber lediglich einen viel langsameren ISDN-Anschluss. Am Wohnort des Kunden sei ein DSL-Zugang technisch noch nicht möglich, hieß es zur Begründung. Der Kunde weigerte sich daraufhin zu zahlen und wurde von dem Unternehmen auf Zahlung von rund 325 Euro für den ISDN-Anschluss verklagt.

Laut Urteil hätte die Firma vor Vertragsabschluss darauf hinweisen müssen, dass ein DSL-Anschluss nicht geschaltet werden könne. Ohne Rücksprache mit dem Kunden hätte der langsamere ISDN-Anschluss nicht eingerichtet werden dürfen. Die Firma habe damit ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt und deshalb ihren Zahlungsanspruch verloren, heißt es in der Entscheidung.