keine Einigung

Vermittlungsausschuss beerdigt bisherigen TKG-Entwurf

Gesetz-Entwurf wurde auf unbestimmte Zeit vertagt
Von Rechtsanwalt Björn Gottschalkson

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte gestern über einen bereits vielfach umstrittenen Gesetzesentwurf zur Veränderungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) zu beraten.

Verbraucherfreundliche Punkte waren insbesondere Preisangaben vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Datendiensten, beispielsweise Klingeltönen, ab einem Preis von 1 Euro. Ebenso sollte eine Preisansage vor jedem Call-by-Call-Gespräch geregelt werden. Ein weiterer Fortschritt war in neuen Regelungen über die Preisangaben in der Werbung geplant. So sollte für Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Kurzwahldienste der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben werden.

In der gestrigen Zusammenkunft ist der Entwurf zwar nicht gescheitert, sondern auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Da durch die Neuwahlen jedoch in wenigen Wochen ein neuer Bundestag gewählt wird, verfällt das Gesetz aufgrund der parlamentarischen Diskontinuität.

Dass das Gesetz durch eine eventuell neue Bundesregierung in der gleichen Form neu eingebracht wird, darf nach der bisherigen Kritik bezweifelt werden. Folge wäre also möglicherweise ein neuer Entwurf, welcher dann wieder den Weg durch alle Instanzen gehen muss. Mittelfristig wird also das derzeit gültige TKG ohne Änderungen weiterexistieren.