Onlineshopping

Verbraucherschützer diskutieren Sicherheit im Internet

Im Internet nur bei seriösen Anbietern einkaufen
Von dpa / Julia Scholz

Verbraucherschützer haben einen besseren Schutz von Internetnutzern vor Kriminalität und Datenmissbrauch gefordert. "Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen, durch den Verbraucher sicher im Internet agieren können", erklärte der Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), Patrick von Braunmühl, heute in Berlin. Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) hat ein "E-Siegel" für den Internethandel vorgeschlagen. "Das muss man versuchen auf der Basis der Selbstverpflichtung", sagte Künast heute der dpa in Berlin. Dabei solle es um Sicherheit im Umgang mit Daten gehen, um mehr Vertrauen bei den Nutzern zu schaffen. Ein solches Siegel könne wirtschaftliche Vorteile haben. Künast hält die Einführung europaweit für sinnvoll. Auf einem Kongress diskutierten heute in Berlin Fachleute über Sicherheit im Internethandel.

Um sich beim Internethandel vor Missbrauch zu schützen, sollten Verbraucher nur bei seriösen und ihnen bekannten Anbietern einkaufen. Das könnten beispielsweise Firmen sein, mit denen sie bereits "offline" gute Erfahrungen gemacht haben, sagte Hans Fluhme, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hamburg, dem dpa/gms-Themendienst. Bei allzu reißerischen Werbeangeboten sowie unübersichtlich gestalteten Seiten sei eher Zurückhaltung angebracht.

Was bei Internetkäufen zu beachten ist

Ratsam sei auch, sich zunächst über das Impressum zu informieren, wer eigentlich hinter einem Online-Shop steht. "Wer sich nicht outet, kommt als Vertragspartner nicht in Betracht", warnt Flume mit Hinblick auf die geltende Impressumspflicht. Angesichts zunehmender Gefahren durch Spamming, Phishing und Datenmissbrauch forderten Verbraucherschützer die Unternehmen auf, stärker auf den Verbraucherschutz zu achten.

Ein weiteres Problem im Internethandel ist laut Hans Fluhme, dass viele Anbieter von ihren Online-Kunden immer noch verlangten, Vorkasse zu leisten. Der Jurist rät jedoch davon ab, "irgendwo Geld reinzuwerfen, wo man nicht sicher ist, später auch die Ware geliefert zu bekommen." Auf der sicheren Seite seien Online-Shopper dagegen, wenn sie ausschließlich nach dem Prinzip "Geld gegen Ware" verfahren.

Für eventuelle Streitfälle - wenn zum Beispiel keine oder falsche Ware geliefert wird - sei es außerdem hilfreich, Vertragsschlüsse nachweisen zu können. Dazu sollte der Einkaufsvorgang laut Fluhme dokumentiert werden - etwa indem das ausgefüllte Bestellformular ausgedruckt wird. Unberechtigte Forderungen von Online-Händlern sollten Verbraucher grundsätzlich nicht nachkommen. In diesem Fall müsse der Online-Händler die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen beweisen, erklärt der Jurist.