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Anrufinfo per SMS: Anrufer sollen nicht zahlen

Verbraucherzentrale: Kein gültiger Vertrag zwischen dem Anrufer und dem Netzbetreiber
Von Marie-Anne Winter

Wie im Rahmen der Einführung des Anrufinfo per SMS-Service bei o2 berichtet, kann ein Anruf auf dem Handy kann auch dann Geld kosten, wenn niemand abhebt. Die Netzbetreiber Vodafone, o2, E-Plus und T-Mobile schicken ihren Kunden dann, wenn das Handy ausgeschaltet ist oder kein Netz hat und auch keine Mailbox eingeschaltet ist, eine SMS mit dem Hinweis auf den vergeblichen Anrufer und dessen Nummer.

Nachteil dieser Dienste ist: Wenn der jeweilige Handykunde diesen Dienst nicht abstellt, müssen Anrufer für den vergeblichen Anrufversuch bei Vodafone und o2 bezahlen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist das nicht korrekt. Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale: "o2 berechnet erfolglosen Anrufern seiner Kunden eine kostenpflichtige Dienstleistung, ohne vorher ihre Zustimmung einzuholen. Unserer Ansicht nach besteht kein gültiger Vertrag zwischen einem Anrufer und o2." Allerdings weist die Verbraucherschützerin darauf hin, dass bisher keine Rechtsprechung zu der Angelegenheit vorliegt. Die Verbraucherschützer raten dazu, die berechneten Kosten nicht zu zahlen.

Grundsätzlich fallen bei Vodafone und o2 die Kosten für eine Tarifeinheit an. Wie teuer das jeweils kommt, hängt dann davon ab, ob der Anruf von einem Festnetzanschluss oder einem Handy aus telefoniert und welchen Tarif er hat.

Der Anrufer kann augenscheinlich nichts tun, um diese Kosten zu verhindern, sofern dieser Dienst beim Angerufenen aktiviert ist. Sobald die Ansage anspringt, dass der Angerufene nicht erreichbar sei, aber über den Anruf unterrichtet werde, wird ihm eine Tarifeinheit berechnet. Unterdrückt der Anrufer jedoch seine Rufnummer, so wird diese kostenpflichtige Verbindung nicht aufgebaut, entsprechend auch nichts berechnet. T-Mobile und E-Plus dagegen leiten die Anruf-Info weiter, ohne dem Anrufer dafür etwas zu berechnen.