Ratgeber

Nett sein im Netz

Der Knigge für das Surfen im Internet
Von Björn Brodersen

Im täglichen E-Mail-Schriftverkehr sollten Sie sich zunächst an die üblichen Gepflogenheiten halten, also beispielsweise an eine korrekte Anrede, Rechtschreibregeln und ordentlichen Satzaufbau. Je vertrauter Mail-Versender und -Empfänger miteinander sind, desto unwichtiger können diese Regeln jedoch sein. Weitere Regel: E-Mails sollten im Normalfall möglichst knapp gehalten und nicht mit großen Anhängen versehen werden, da sonst für den Empfänger das Laden und das Lesen der Mail zu lange dauern würden. Dringlichkeitshinweise oder permanente Großschreibungen, um eine Passage zu betonen, wirken äußerst unhöflich. Könner im elektronischen Schriftverkehr halten es mit Höflichkeit und Effizienz.

Als Format für die Mail empfiehlt sich der übliche ASCII-Text. Mancher Versender findet zwar persönlich gestaltete E-Mails im HTML-Format schöner, doch sind diese nicht nur groß, sondern bergen auch ein Sicherheitsrisiko in sich: Sie können einen versteckten Virus transportieren. Außerdem erhalten User, die die Unterstützung des HTML-Formats abgeschaltet haben, die E-Mail nicht in dem ursprünglichen Layout. Aus Sicherheitsgründen haben zudem allzu private Informationen oder sensible Daten nichts in E-Mails zu suchen, zu leicht können beispielsweise Hacker die Nachrichten mitlesen. Wer es dennoch tut, sollte seine privaten E-Mails entweder verschlüsseln oder mit einer digitalen Signatur versehen, anhand derer der E-Mail-Empfänger ersehen kann, ob die Mail unterwegs geändert oder geöffnet wurde oder nicht. Manche E-Mail-Anbieter wie beispielsweise web.de stellen diese Dienste ihren Kunden kostenlos bereit. Verschlüsselungs-Tools für E-Mails und digitale Signaturen gibt es auch kostenlos im Internet.

Wer etwas Privates wie etwa eine Beileidsbekundung ausrichten will, sollte dies allerdings lieber auf persönlichem Weg tun.

Das Urheberrecht

Viele User nutzen das Netz nicht nur zum Versenden von E-Mails und zur Unterhaltung, sondern auch als Informationsquelle oder zu Recherchezwecken. Wer gefundenes Material anderer wiedergibt, hält sich an die Urheberrechte der Autoren und liefert den Lesern oder Besuchern der eigenen Homepage die entsprechenden Quellenangaben. Strafbar macht sich eventuell jeder, der geschützte Informationen auf seinem eigenen Rechner bereit hält und Dritten zugänglich macht, auch wenn die Informationen nicht explizit mit einem Copyright versehen sind. Zudem ist nicht alles, was nicht gegen das Gesetz verstößt, auch nicht verwerflich. Gegen den Willen des Verfassers sollte deshalb nichts veröffentlich werden. Keine Probleme sollte es hingegen geben, wenn nur kurze Passagen zu Informationszwecken verwendet werden.

Nicht ganz einfach zu durchschauen ist das Urheberrecht beim Brennen von CDs und DVDs oder beim Nutzen von Internet-Tauschbörsen. Hier kann man auch davon ausgehen, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen noch weiter verändern werden. Musiktitel und Filme auf CDs, DVDs oder Videos dürfen für den privaten Gebrauch - etwa als Sicherungskopie - vervielfältigt werden, außer sie sind kopiergeschützt. Für das Kopieren von Software sind die Regeln dagegen strenger. Auch Tauschbörsen können in gewissen Grenzen genutzt werden; wichtig ist, dass es sich bei den Objekten, die man zur Verfügung stellt, um eigene Werke handelt oder um solche, an denen man die Rechte hat oder deren Urheber einer Vervielfältigung ausdrücklich zugestimmt haben. Alles, was nicht explizit dafür freigegeben wurde, darf nicht in Tauschbörsen angeboten werden. Nähere Informationen zum Urheberrecht in der digitalen Welt liefert neben unserer Infoseite das Informationsportal iRights.info.