Schwachstelle

Anrufbeantworter kann zur Kostenfalle werden

Vorsicht beim Aufzeichnen der Bandansage
Von Björn Brodersen

Ein Anrufbeantworter zeichnet nicht nur wichtige Nachrichten in Abwesenheit des Telefonteilnehmers auf, er kann auch unbemerkt die Telefonrechnung in die Höhe treiben. Wie die Sicherheitsexperten von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de herausgefunden haben, kann die Ansage des Anrufbeantworters unter Umständen als Bestätigung für die Annahme eines teuren R-Gesprächs gewertet werden. Ein solcher Fall wird nun in einem Gerichtsverfahren verhandelt.

Ein "ja" der Bandansage wird für eine Annahme-Bestätigung gehalten

Möglich sollen solche Pannen bei Bandansagen sein, in denen die Silbe "ja" auftaucht, und zwar in dem Zeitraum, den das R-Gesprächssystem für die Bestätigung des Anrufempfängers vorgibt. Das System könne dieses "ja" als Bestätigung dafür akzeptieren, dass der Angerufene die anfallenden Kosten für das R-Gespräch kennt und bereit ist, diese an Stelle des Anrufers zu übernehmen. Dann werde die Verbindung hergestellt. Die Verbraucherschützer von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de haben nach eigenen Angaben in Tests nachgewiesen, dass eine solche Kostenfalle durchaus möglich ist. Als Bandansage nahmen sie dabei ein Hörstück, in dem der Ausruf "Ja, verdammte Scheiße" auftaucht.

Mindestens ein Telefonbesitzer wurde Opfer dieser Schwachstelle des R-Gesprächssystems. Wie die Verbraucherschützer berichten, wurden ihm insgesamt mehr als 40 R-Gespräche mit einer Länge von rund zwei Minuten Länge in Rechnung gestellt. Diese zwei Minuten entsprechen der Länge der Bandansage seines Anrufbeantworters. In einer längeren Verbindung allerdings, die aufgezeichnet wurde, ist zu hören, wie sich zwei Jugendliche darüber lustig machen, dass der Betroffene für die R-Gesprächskosten aufkommen muss. Das Opfer weigerte sich, die entsprechenden Rechnungsposten zu begleichen, sein Telefonanbieter beantragte einen Mahnbescheid. Nun wird der Streitfall in einem nicht näher benannten Gerichtsverfahren ausgetragen.

R-Gespräche können bei den Diensteanbietern gesperrt werden

Vorsichtshalber sollten Telefonteilnehmer ihre Telefonrechnung auf unerklärliche Posten für R-Gespräche überprüfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte R-Gespräche bei den einzelnen Diensteanbietern für seinen Telefonanschluss sperren lassen. Oder man überlegt sich, wie man sein AB-Band bespricht.

Der R-Gesprächs-Dienst wird in Deutschland seit Herbst 2002 angeboten. Dabei wählt der Anrufer eine kostenlose Rufnummer und gibt anschließend die Telefonnummer des gewünschten Gesprächspartners über die Telefontastatur ein. Danach hat der Anrufer die Möglichkeit, seinen Namen einzusprechen, damit der Angerufene weiß, wer mit ihm verbunden werden möchte. Anschließend wird eine Verbindung zur Zielrufnummer hergestellt. Der Angerufene wird per Ansage darüber informiert, dass ein R-Gespräch für ihn vorliegt und wird über die anfallenden Kosten informiert. Danach kann er per Tastendruck oder mit einem lauten "Ja" seine Zustimmung für die Verbindungsherstellung geben. Dadurch soll eigentlich verhindert werden, dass ein ungewolltes Gespräch zustande kommt. Callax hat inzwischen reagiert. Gegenüber teltarif sagte ein Sprecher der Firma, man werde die Sprachunterstützung nun abschalten und die Gesprächsannahme nur noch per Tastatureingabe ermöglichen.