Einigung

Telekom zahlt in Vergleichsverfahren 120 Millionen US-Dollar

Haftungsabgeltung in Zusammenhang mit Voicestream-Übernahme
Von dpa /

Die Deutsche Telekom hat sich in einem Sammelklageverfahren in den USA auf einen Vergleich geeinigt und wird der Klägergruppe 120 Millionen US-Dollar zahlen. Die Vereinbarung mit den Vertretern eines in New York anhängigen Prospekthaftungs-Sammelklageverfahrens bedeute aber keine Anerkennung eines Fehlverhaltens, teilte das Unternehmen am Freitag nach Börsenschluss mit.

Der zuständige Richter müsse der Vereinbarung noch zustimmen. Die Vereinbarung umfasse alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von Telekom-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht worden seien.

In dem Verfahren sei es in erster Linie darum gegangen, ob die VoiceStream-Übernahme angemessen und zeitgerecht kommuniziert worden sei, sagte ein Unternehmenssprecher der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Anders als bei einer in Frankfurt anhängigen Sammelklage habe das Thema Immobilienbewertung in den USA nicht im Vordergrund gestanden.

Die Telekom erwarte die Übernahme eines "signifikanten Anteils" des Gesamtbetrages durch ihren D&O-Versicherer. Bei einer D&O-Versicherung handelt es sich um eine so genannte Manager-Haftpflichtversicherung (Directors' and Officers' Liability Insurance).

Die Vereinbarung erledige die Klageforderungen aller Käufer von American Depository Shares (ADS) in der Zeit zwischen dem 19. Juni 2000 und dem 21. Februar 2001. ADS sind an der New Yorker Börse gehandelte Hinterlegungsscheine für ausländische Aktien. Der Vergleich habe keinen Einfluss auf die gegenwärtigen oder zukünftigen Ergebnisse der Deutschen Telekom, da der Konzern bereits Rückstellungen in entsprechender Höhe gebildet habe, hieß es.