e-Justiz

Verwaltungsgericht Koblenz: Klage per E-Mail

Seit dem 1. Januar ist das Verwaltungsgericht Koblenz auch per E-Mail erreichbar
Von Marie-Anne Winter

Die neuen Medien halten langsam auch in der deutschen Justiz Einzug: Das Verwaltungsgericht Koblenz weist auf seiner Internetseite [Link entfernt] darauf hin, dass es seit dem 1. Januar möglich ist, bei diesem Gericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Die E-Mail-Adresse dafür lautet gbk.vgko@vgko.jm.rlp.de. Die elektronische Form werde dabei durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 22. Dezember 2003 entspreche. Diese Datei muss jeweils als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.

Hierdurch wird ein schnellerer und effektiverer Informationsfluss erwartet. Die Verfahrensbeteiligten können auch rund um die Uhr über das Internet Einsicht in die elektronische Akte nehmen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass insbesondere Behörden und Rechtsanwälte nunmehr eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Post oder Telefax hätten.

Bereits seit dem 5. Februar 2004 hat auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Pitloversuchs den elektronischen Zugang zum Gericht eröffnet. Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz unter der Rubrik Elektronischer Rechtsverkehr [Link entfernt] abrufen.