Teilerfolg

Teles: Bundespatentgericht bestätigt deutsches skyDSL-Patent

Patentverletzungsverfahren gegen Telekom und SES Astra geht weiter
Von Marie-Anne Winter

In dem Patenteinspruchsverfahren, das die Deutsche Telekom gemeinschaftlich mit der SES ASTRA gegen das skyDSL-Patent der Teles angestrengt hatte, bestätigte der 20. Senat des Bundespatentgerichts inzwischen den Bestand dieses deutschen Patents - mit einer aus Sicht von Teles lediglich geringfügigen Einschränkung der Patentansprüche.

Auf der Grundlage dieses Urteils des Bundespatentgerichtes (gegen das in extremen Ausnahmefällen beim BGH Rechtsbeschwerde eingelegt werden kann) wird nun das Patentverletzungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim, das die Teles gegen DTAG/SES angestrengt hatte - wegen der Verletzung genau dieses Patentes durch den von beiden betriebenen T-DSL via Satellit-Dienst - weitergeführt werden. Dieses Patentverletzungsverfahren wurde vom Landgericht bis zu der Entscheidung des Bundespatentgerichtes ausgesetzt. Das Landgericht Mannheim ist vorher schon der Rechtsauffassung der Teles in ihren zwei gleichgelagerten Patentverletzungsverfahren gefolgt - gegen die Plenexis GmbH und die Tellique GmbH. Wie berichtet, gab Plenexis inzwischen auf und auch Tellique stellte die Implementierung und den Vertrieb der strittigen Technik bereits ein.

Der Aufrechterhaltung des skyDSL-Patents kommt für die wirtschaftliche Entwicklung der Teles große Bedeutung zu: Der skyDSL-Dienst ist nämlich die Grundlage der ambitionierten Wachstumsstrategie des Unternehmens, und das skyDSL-Patent sichert seine Wettbewerbssituation juristisch ab.