Kundenfreundlich

Inverssuche: Arcor gibt keine Kundendaten weiter

Freischaltung muss durch Kunden erfolgen
Von Thorsten Neuhetzki

Kunden von ISIS und Arcor müssen nicht befürchten, dass Telefonauskunftsdienste zu ihrer Telefonnummer auch andere Personendaten nennen. Die Unternehmen bezieht sich damit auf die seit Ende Juni per Gesetz erlaubte Inverssuche. Invers, also umgekehrt zur sonstigen Auskunft, bei der zu einem bekannten Namen die dazu gehörige Telefonnummer heraus gegeben wird, dürfen dem Auskunft Suchenden nun zu einer bereits bekannten Nummer Name, Anschrift und Beruf genannt werden, wenn dafür bereits ein Telefonbucheintrag besteht.

Während die T-Com mit ihrem Auskunftsdienst von dieser Möglichkeit generell Gebrauch machen will und nur dann die Auskunft verweigert, wenn der Kunde dies ausdrücklich untersagt, geht die beiden alternativen Telefongesellschaften einen anderen Weg. Sie geben nur dann weiterführende Daten für Auskunftsdienste frei, wenn der Kunde dies gestattet. Hierzu wurde bei ISIS der aktuellen Telefonrechnung ein Flyer beigelegt, auf dem der Wunsch zur Datenweitergabe geäußert werden kann. Auch wenn Name, Anschrift oder Beruf bereits im Telefonbuch stehen, ist die Nennung für die Auskunft ohne ausdrückliche Zustimmung des Kundes somit passé.