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Illegale Internet-Downloads : Unternehmen haften für Mitarbeiter

Neue EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums
Von Gordon Hölsken

Der Ministerrat der Europäischen Union hat aktuell eine Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum verabschiedet. Unter Strafe gestellt sind Aktivitäten, die den Kopierschutz von Filmen, Musik oder Software umgehen. Unmissverständlich gilt dies für illegale Downloads und die Verbreitung von Musik über Internet-Tauschbörsen wie KaZaA. Nutzen Mitarbeiter ihre Firmen-PCs zu diesem Zweck, wird das Unternehmen dafür haftbar gemacht, wenn der Verursacher sich nicht zweifelsfrei feststellen lässt. Auf diese rechtlichen Konsequenzen weist Websense, Anbieter für das Management von Internetzugängen und Applikationen am Arbeitsplatz, hin.

Auf Betreiben des Deutschen Phonoverbands verurteilte das Amtsgericht Cottbus kürzlich im ersten deutschen Gerichtsverfahren wegen P2P-Filesharing-Missbrauch einen Auszubildenden zu 8.500 Euro Strafe und Schadensersatz. Er hatte illegal Musik über die Tauschbörse KaZaA angeboten. Geht es nach dem Deutschen Phonoverband, ist dies der Anfang einer umfangreichen Kampagne, um der illegalen Nutzung von Musik über Internet-Tauschbörsen Einhalt zu gebieten. Ob die Täter dabei vom Privat- oder Firmen-PC aus agieren, ist hier ohne Belang.

"Jedes Unternehmen ohne klar definierte Internet-Nutzungsrichtlinien verletzt grundlegende Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung eines rechtlich einwandfreien Internetzugangs", sagt Michael Kretschmer, Regional Director Central Europe bei Websense. "Firmen sind damit voll haftbar, wenn Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder auch freie Mitarbeiter nicht-lizensierte Software einsetzen oder kopiergeschützte Inhalte wie Musik und Filme über das Web herunterladen."

Davor können Unternehmen sich jedoch schützen: Eine notwendige Maßnahme ist die Festlegung und die Kommunikation unmissverständlicher Richtlinien für Nutzung des Internetzugangs. Dieser Schritt muss ergänzt werden durch die entsprechende Überwachung unmittelbar am Internet-Zugang, im Firmennetz und an den einzelnen Arbeitsplätzen. Damit lässt sich verhindern, dass Mitarbeiter auf illegale Inhalte (beispielsweise Filme, Musik oder Software) zugreifen können und sie downloaden. Diese Schritte sind notwendig, da die Sorgfaltspflicht nicht beim ISP oder dem Anbieter der illegalen Inhalte liegt, sondern beim jeweiligen Unternehmen.