xdial

Freenet: Erneut einstweilige Verfügung gegen Deutsche Telekom

Freenet erwirkt Schutz gegen unzulässige Datenverwendung
Von Gordon Hölsken

Die Verfügung des Landgerichtes Kiel gegen die DTAG besagt, dass von freenet übermittelte Daten zur Preselection-Umstellung nur zweckgebunden für die Auftragsbearbeitung verwendet werden dürfen. Es ist der DTAG ab sofort untersagt, diese Daten stattdessen dafür zu verwenden, mit Preselection-Kunden von freenet in Kontakt zu treten, um eigene Verbindungsleistungen anzubieten oder zu bewerben. Ausschließlich die DTAG kann die Umstellung von Preselection-Kunden bei einem Anbieterwechsel vornehmen. "Gewinnen wir neue freenet Preselection-Kunden, so sind wir gezwungen, deren Daten an die DTAG zu übermitteln. Der Datenmissbrauch durch die DTAG ist hierbei unhaltbar - wir setzen uns vehement dagegen zur Wehr", kommentiert Franziska Oelte, Leiterin Recht und Regulierung der freenet.de AG, die richterliche Entscheidung.

Bereits im April erließ das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung der freenet.de AG gegen die Deutschen Telekom AG. Im damaligen Fall wurden Kunden ohne deren Einverständnis von der Telekom angerufen, und - obwohl sie dies ausdrücklich nicht wünschten - eigenmächtig von der DTAG in einen anderen Telefontarif umgestellt.