Gericht

Kabel BW: Keine wettbewerbswidrige Werbung

Landgericht Heidelberg weist Antrag der Deutschen Telekom zurück
Von Björn Brodersen

Vorsitzender Geschäftsführer von
Kabel BW: Georg Hofer
Der Kabelbetreiber Kabel BW darf weiterhin mit dem Slogan "Gratis telefonieren" werben. Das Landgericht Heidelberg hat einen Antrag der Deutschen Telekom auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Werbebotschaften von Kabel BW abgelehnt. Auf Plakaten, an Fahrzeugen der Nahverkehrbetriebe und in Tageszeitungen in Baden-Württemberg preist das Unternehmen seinen Highspeed-Internetzugang über das Fernsehkabel und sein Internettelefonie-Produkt mit Aussagen wie "Jetzt gratis telefonieren" und "25 Prozent günstiger in alle Telefonnetze weltweit" an.

Der Antrag der Telekom, die diese Werbeaussagen für unlauteren Wettbewerb hielt, wurde vom Landgericht als unbegründet zurückgewiesen. Die Werbung von Kabel BW mache keine wettbewerbswidrigen Aussagen, erklärten die Heidelberger Richter. "Die Klage der Telekom zeigt, dass die etablierten Telefongesellschaften uns verstärkt als einen Wettbewerber wahrnehmen", sagt Georg Hofer, Geschäftsführer von Kabel BW.

Kunden des Kabelbetreibers, die den Internetzugang über das Fernsehkabel nutzen, können untereinander kostenlos telefonieren, sofern eben beide Gesprächsteilnehmer an das unternehmenseigene Netz angeschlossen sind. Dabei wird die Verbindung technisch über das Internet (VoIP) aufgebaut, das Gespräch jedoch über einen handelsüblichen Telefonapparat geführt.