Finanzierung

TK-Anbieter sollen RegTP mitfinanzieren

Sind auch WLAN-Hotspot-Betreiber beitragspflichtig?
Von Marie-Anne Winter

Die deutschen Telekommunikationsunternehmen sollen nach den Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG, Abgaben § 144) einen Beitrag zur Finanzierung der Regulierungsbehörde (RegTP) leisten. Das Wirtschaftsministerium (BMWA) und die RegTP werden es deshalb mit der Anmeldepflicht für TK-Anbieter künftig erheblich genauer nehmen als bisher. Die Regulierungsbehörde ist bereits vom BMWA beauftragt worden, zügig mit der Erhebung der Daten zu den zahlungspflichtigen Unternehmen zu beginnen. Schon in den kommenden Wochen will die Behörde nach Informationen von Portel.de ein entsprechendes Anschreiben mit Auskunfts-Begehren an die bekannten sowie an noch nicht angezeigte, potentielle Telekommunikationsanbieter verschicken. Maßgeblich für die Zahlungspflicht ist, ob ein Anbieter - egal ob privat oder professionell - Umsätze mit Telekommunikationsdiensten zu verzeichnen hat.

"Wehret den Anfängen" sagen die Wettbewerberverbände Breko und VATM und lehnen die neue Regelung unisono als inakzeptabel ab, auch wenn das neue Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Die Kosten für die Überführung eines Monopolisten in den Wettbewerb sollten nach Auffassung der Branchenverbände vom Staat getragen werden. Andere Marktaufsichtsbehörden würden auch nicht über Sonderabgaben finanziert. Außerdem sei die Marktlage auch ohne zusätzliche Belastungen schon angespannt.

Jeder Hotspot-Betreiber ein TK-Anbieter?

Bis zu 3 000 Firmen in Deutschland sind nach Schätzungen der RegTP bislang noch gar nicht als TK-Anbieter registriert - beispielsweise die gesamte Gruppe der neuen Anbieter von Hotspots und Wireless LAN-Netzen (WLAN-Provider). Völlig offen sind bislang auch die genauen Bewertungskriterien, ab wann ein Anbieter zahlungspflichtig ist. Theoretisch ist aber schon jetzt jeder Betreiber eines Hotspot ein TK-Anbieter, sobald es sich um ein kommerzielles, öffentlich zugängliches Angebot handelt. Und das ist bei den derzeit mehr als 3 100 in Betrieb befindlichen Hotspots in Deutschland üblicherweise der Fall. Der VATM hat daher für alle betroffenen Unternehmen unter tkbeitrag@vatm.de eine Anlaufstelle für konstruktive Beiträge und Hinweise zum Thema "Telekommunikationsbeitrag" eingerichtet.

Die Reform des TKG ist eines von zahlreichen Themen die vom 29. Juni bis zum 1. Juli auf der 10. Handelsblatt-Jahrestagung Telekommarkt Europa in Düsseldorf von den Top-Managern der europäischen TK-Branche erörtert werden. Die Jahrestagung Telekommarkt Europa gilt als wichtigster Branchentreff für die TK-Wirtschaft in Deutschland.