ISDN

T-Com: Verwirrung um Preise für Zusatznummern

Berater im T-Punkt nicht immer richtig informiert
Von Volker Schäfer

Wie bereits gestern berichtet ist die Bereitstellung zusätzlicher Rufnummern (MSN) für T-Com-Kunden mit einem ISDN-Mehrgeräteanschluss jetzt kostenpflichtig. Von der T-Com-Pressestelle erhielten wir die Information, je zusätzlicher MSN falle ein einmaliger Betrag von 9,90 Euro an. Bei Beantragung der Zusatznummern zusammen mit der Beauftragung eines Neuanschlusses würden dagegen keine Zusatzkosten anfallen.

Unsere Meldung hat einigen Wirbel ausgelöst, zumal einige teltarif.de-Leser von den Kundenbetreuern der Telekom-Festnetzsparte andere Auskünfte bekommen haben. So bekam ein Kunde, der umzugsbedingt einen neuen Anschluss beauftragte, die Information, die 9,90 Euro pro zusätzlicher Rufnummer seinen auch dann zu entrichten, wenn man diese zusammen mit einem neuen Anschluss beantragt.

In einem anderen Fall erklärte ein T-Punkt-Mitarbeiter, die 9,90 Euro würden nur einmalig anfallen, unabhängig davon, wie viele zusätzliche Rufnummern man bestellt. Diese Regelung gelte allerdings nur für Bestandskunden, für Neukunden wären die Nummern kostenlos. Logisch wäre diese Art der Tarifierung zumindest für Bestandskunden schon. Die T-Com-Pressestelle begründete die Bepreisung nämlich mit zusätzlichem Arbeitsaufwand, der dem Unternehmen für die nachträgliche Einrichtung der zusätzlichen MSN entstehe. Bei der Einrichtung zusammen mit einem Neuanschluss entstehe dieser Aufwand nicht, so dass hier auch keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden.

Nichtsdestotrotz stimmt die Information, die wir bereits gestern von der T-Com-Pressestelle erhalten haben. Das heißt, jede Zusatz-MSN kostet einmalig 9,90 Euro - allerdings nur dann, wenn die zusätzlichen Nummern nicht zusammen mit einem neuen Anschluss beantragt werden. Das geht auch aus der "Preisliste Zusätzliche Leistungen T-ISDN Mehrgeräteanschluss" hervor, die T-Com auf seiner Homepage als PDF-Dokument zum Download [Link entfernt] bereitgestellt hat.

Kunden, die andere Auskünfte erhalten, sollten daher auf dieses Dokument verweisen, dieses ggf. ausdrucken, mit in den T-Punkt nehmen und darauf bestehen, dass diese Regelung Vertragsbestandteil wird.