vor Gericht

Telekom-Prozess: Verfassungsbeschwerde gegen Untätigkeit der Richter

Anwälte beantragten Verfügung für zügigen Fortgang des Verfahrens
Von dpa / Björn Brodersen

Im Frankfurter Prospekthaftungsprozess gegen die Deutsche Telekom hat die Münchener Anwaltskanzlei Rotter eine Verfassungsbeschwerde wegen des angeblich schleppenden Verlaufs eingelegt. Dem Frankfurter Landgericht warfen die Anwälte Untätigkeit vor, was ein Gerichtssprecher heute zurückwies. Beim Bundesverfassungsgericht haben die Anwälte nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der umgehend geeignete Maßnahmen zum Fortgang des Verfahrens ergriffen werden sollten.

Rotter vertritt nach eigenen Angaben rund 120 Kläger, die wegen der ihrer Meinung nach fehlerhaften Telekom-Prospekte zu den Börsengängen in den Jahren 1999 und 2000 Schadensersatz von dem Unternehmen verlangen. Die ersten Klagen seien bereits im August 2001 eingegangen. "Wir sind der Ansicht, dass die mittlerweile fast dreijährige Verfahrensdauer ohne Anberaumung zumindest eines Verhandlungstermins gegen den grundsätzlichen Justizgewährungsanspruch verstößt", erklärte der Advokat Franz Braun in München.

Landgerichtssprecher Thomas Kehren wies den Vorwurf zurück: "Wir tun unser Möglichstes, um diesem außergewöhnlichen Verfahren Herr zu werden." Nach Gerichtsangaben liegen in Frankfurt bislang 2100 Klagen vor, hinter denen etwa 15 000 Kläger stehen. Kurz vor Ende der Verjährungsfrist hatte es im Mai vergangenen Jahres eine wahre Flut von Klageeingängen gegeben. Zusätzlich ist noch in etwa 17 000 Fällen ein so genanntes Güteverfahren beantragt worden, die Masse bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle (ÖRA) Hamburg. Daraus können sich weitere Klagen ergeben. Der Vorsitzende Richter der zuständigen 7. Kammer für Handelssachen, Meinrad Wösthoff, hat einen ersten Verhandlungstermin noch für dieses Jahr angekündigt.