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VATM: RegTP darf 10-Cent-Bündeltarif nicht genehmigen

Neue Bündeltarife der DTAG remonopolisieren den Markt
Von Gordon Hölsken

Mit großer Sorge blickt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. auf das Verfahren der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Genehmigung des von der Telekom (DTAG) beantragten "10-Cent-Tarifs". Bei der Anhörung am 13.04.2004 gab es laut VATM deutliche Anzeichen dafür, dass die RegTP die wettbewerbsbeeinträchtigende Bündeltarife erneut nicht verhindern will.

Der Tarif beinhalte noch wettbewerbsschädlichere Komponenten als die bisher von der Regulierungsbehörde genehmigten Bündeltarife, so VATM. Durch neue Flat-Komponenten drohe eine Remonopolisierung des gesamten Verbindungsmarktes und eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung für alternative Anbieter. Auf die Infrastrukturanbieter würde ein zusätzlicher Preisdruck ausgeübt, der Investitionen massiv gefährden würde.

"Die DTAG versucht vehement, den Wechsel von Kunden über Preisangebote, die auf den ersten Blick besonders günstig erscheinen, zu verhindern. Mit plakativen Preisnachlässen bei gleichzeitig steigenden Einmalentgelten wird der Kunde in die Falle gelockt. Schlimmer noch: Call-by-Call, Preselection und Angebote von City-Carriern im Ortsnetz würden komplett ausgehebelt, wenn diese Tarife von der Regulierungsbehörde genehmigt würden", erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Der 10-Cent-Antrag schließt Preselection rechtlich, vor allem aber auch wirtschaftlich aus und entzieht diesen neuen Angebotsformen die wirtschaftliche Grundlage.

Experten wie Monopolkommission und Bundeskartellamt und nicht zuletzt der BGH haben in aller Deutlichkeit auf die wettbewerbsschädliche Wirkung dieser Tarife hingewiesen. Gerade auch von europäischer Seite mehren sich die Bedenken gegen die ausufernde Genehmigung von Bündelprodukten. Erst kürzlich hat die European Regulators Group (ERG) die Kopplung von Produkten marktbeherrschender Unternehmen als "Standard Competition Problem" erkannt. Präsident Matthias Kurth - selbst Mitglied in diesem Gremium - hat als oberster Repräsentant der Behörde entsprechende Regulierungsmaßnahmen empfohlen.

"Mit einer Genehmigung der beantragten Tarife würde die im neuen Telekommunikationsgesetz zu Recht geforderte strengere Kontrolle von Bündeltarifen schlicht konterkariert. Eine Förderung des Wettbewerbs würde von der DTAG zukünftig nach Belieben ausgehebelt werden, weil eine Ex-ante-Regulierung nicht mehr vorgesehen ist," erklärt Jürgen Grützner. "Im Hinblick auf die erheblich erweiterten Handlungsspielräume der DTAG im neuen TKG müssen wir befürchten, dass ein wettbewerbschädigendes Verhalten des Ex-Monopolisten dann kaum noch verhindert werden kann," so Jürgen Grützner.

Die Beschlusskammer trifft voraussichtlich Anfang nächster Woche ihre interne Entscheidung über die Genehmigung des 10-Cent-Tarifs, bevor sie dem Bundeskartellamt die Entscheidung zur Stellungnahme zuleitet.