Dialer-Urteil II

Rückschlag für unseriöse Dialer-Firmen

Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH darf weiterhin keine Rechnungen stellen
Von Matthias Spittmann

Eine unseriöse Dialer-Firma darf weiterhin keine Rechnungen für ihre angeblichen Dienstleistungen erstellen. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Montag einen Antrag der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS) - über die wir bereits mehrmals berichtet haben - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, mit dem diese sich gegen das von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ausgesprochene Verbot der Rechnungslegung wandte. Das Gericht begründete seine Entscheidung, das Interesse der Firma, für nicht bestehende Forderungen Rechnungen zu erstellen, müsse hinter dem Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz zurückstehen.

HAS: Über 100 000 Rechnungen à 69,95 Euro versandt

Die Firma erstellte Rechnungen für einen ausländischen Anbieter eines Erotik-Internet-Dienstes. Dessen Einwahlprogramm, ein so genannter Dialer, wurde bereits dann aktiviert, wenn Nutzer des Internet Explorer einen Button oder Werbebanner anklickten. Das Programm trennte die bestehende Internet-Verbindung und stellte stattdessen eine Verbindung zu einer Festnetzrufnummer her. Mit der - unzulässigen - Nutzung einer Festnetz-Nummer wurden bestehende Rufnummernsperren ausgehebelt. Bei der Einwahl wurden nach Angaben der RegTP die Telefonnummer des Internetnutzers ermittelt und Daten des Benutzers ausspioniert. Der Inhaber des Telefonanschlusses erhielt sodann eine Rechnung der Firma über 69,95 Euro für die Möglichkeit, das Internet-Erotik-Angebot einen Monat lang zu nutzen. Über 100 000 Rechnungen soll HAS für den dubiosen Service versandt haben.

Die RegTP hatte am 26. Februar Rechnungstellung und Inkasso für die Zeit ab dem 15. August 2003 verboten. Gegen diesen Bescheid hatte die Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH beim Verwaltungsgericht Köln einstweiligen Rechtsschutz beantragt, was das Gericht jetzt ablehnte.

Verbraucherschutz wiegt schwerer als Interesse der HAS

Zur Begründung führten die Richter aus, dass das Interesse der Firma, vorläufig weiterhin Rechnungen erstellen zu können, weniger schwer wiege als das öffentliche Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Antragstellerin, Rechnungen über zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen zu erstellen. Die weiteren Rechtsfragen blieben der Klärung im Hauptsacheverfahren überlassen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann die Firma noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Von Betrügereien mit sich unbemerkt installierenden Dialern sind nur Nutzer des Microsoft Internet Explorer betroffen. Andere Browser wie Opera, Mozilla oder dessen kommerzielle Variante Netscape weisen keine derartigen Sicherheitslücken auf, die sich auch andere Kriminelle wie Virenprogrammierer oder Ersteller von Spionage- und Sabotageprogrammen zu Nutze machen. Auch Nutzer anderer Betriebssysteme als Microsoft Windows - etwa Linux oder MacOS - sind nicht durch automatische Einwahlen gefährdet.

Der Beschluss des Verwaltungsgericht Köln vom 26.04.2004 hat das Aktenzeichen 11 L 673/04