Klage

TK-Markt: EU-Kommission klagt gegen Deutschland

EU-Recht zur Liberalisierung des TK-Marktes nicht fristgerecht umgesetzt
Von dpa / Thomas Wischniewski

Die EU-Kommission klagt gegen Deutschland und fünf weitere EU-Länder wegen mangelnder Umsetzung von europäischen Recht zur Öffnung der Telekommärkte. Die Behörde beschloss am Mittwoch in den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH [Link entfernt] ), nachdem jeweils zwei Verwarnungen für die Staaten nicht den gewünschten Erfolg brachten. Über die Eröffnung des Verfahrens haben wir im Oktober letzten Jahres bereits berichtet.

Telekom-Paket zur Liberalisierung nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt

Die Kommission wirft Deutschland, Belgien, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden vor, das so genannte Telekom-Paket zur Liberalisierung nicht fristgerecht bis zum 24. Juli 2003 im jeweiligen nationalen Recht verankert zu haben. Gesetzgebungsfortschritte wurden lediglich den Niederlanden und Frankreich bescheinigt.

Das Telekom-Paket war Anfang 2002 von den Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat verabschiedet worden. Es musste innerhalb von 15 Monaten in den Staaten umgesetzt werden. Unternehmen werden nach den neuen Regeln nur reguliert, falls dies unbedingt nötig ist. Damit soll der Wettbewerb angekurbelt werden. Die Kommission hat das Recht, die nationalen Regulierungsbehörden der 15 Staaten zu beaufsichtigen. Mit dem Telekom-Paket wurde der bisherige rechtliche Rahmen für die elektronische Kommunikation modernisiert.