vor Gericht

Streit um Ortsnetz der Telekom vor Bundesverwaltungsgericht

Urteil wird generelle Auswirkungen auf die Branche haben
Von dpa /

Im Streit um den Zugang zum Ortsnetz der Telekom verhandelt das Bundesverwaltungsgericht morgen in Leipzig. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verlangt von dem Branchenriesen einen Zugang für Wettbewerber zu digitalen Angeboten wie ISDN. Sie wirft dem Unternehmen Missbrauch seiner "marktbeherrschenden Stellung" vor, weil es dem Konkurrenten debitel AG (Stuttgart) einen Zugang verwehrt hatte. Vorinstanzen hatten die Öffnung des Telekom-Netzes vorgeschrieben.

debitel hatte sich im Sommer 2000 bei der Bonner Regulierungsbehörde über die monopolähnliche Situation beim Ortsnetz beschwert. Die Behörde drängte daraufhin die Telekom, ihr Marktverhalten zu ändern. Gegen den entsprechenden Beschluss klagte die Deutsche Telekom. Parallel stellte der ehemalige Staatsbetrieb einen Antrag auf aufschiebende Wirkung. Dieser blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln als auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Eilverfahren erfolglos. Im Juni 2002 folgte eine weitere Niederlage für die Telekom vor dem VG Köln im Hauptsacheverfahren.

Gegen diese Entscheidung richtet sich nun die so genannte Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Mit Zustimmung der Regulierungsbehörde und von debitel übersprang die Telekom die nächste Instanz, das OVG, und spart damit Zeit in dem Rechtstreit.

Der zuständige 6. Senat will nach Angaben eines Gerichtssprechers noch am selben Tag sein Urteil fällen. Es wird generelle Auswirkung auf die Branche haben. Die debitel selbst beteiligt sich unterdessen nicht mehr an dem Verfahren. Nach Angaben eines Sprechers liegt der Regulierungsbehörde die Beschwerde eines weiteren Unternehmens vor.