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0190er-Call-by-Call wohl noch länger verfügbar

Entscheidung des VG Köln steht noch aus
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Gemäß der vor drei Wochen veröffentlichten Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) müssen heute nacht alle Call-by-Call-ähnlichen Dienste über 0190-0- und 0900-Zugangsnummern abgeschaltet werden. Nur über die speziell hierfür bereitgestellten Kennzahlen der Struktur 010xy bzw. 0100xy dürfen weiterhin Call-by-Call-Verbindungen angeboten werden.

Wie bereits in der letzten Woche berichtet, haben die Anbieter 01058 Telecom, Callax und TeleDiscount gegen die Anordnung der RegTP eine Klage im Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Das Kölner Gericht hat danach der Regulierungsbehörde einen Fragenkatalog vorgelegt. Auf Basis der Antworten der RegTP und der von den Anbietern eingereichten Klageschriften will es dann seine Entscheidung treffen. Diese steht bislang allerdings noch aus. Sie wird dem Sprecher von 01058 und Callax, Herrn Zimmermann, zufolge, für Ende dieser oder Anfang nächster Woche erwartet.

RegTP gesteht den Anbietern eine weitere Anhörungsfrist zu

In der Stellungnahme an das Verwaltungsgericht Köln vom Beginn dieser Woche werden von der RegTP nochmals die schon vor drei Wochen dargelegten Argumente (diese finden Sie ausführlich in unserer News vom 5. November) wiederholt, so Sascha Zimmermann, Pressesprecher von 01058 Telecom und Callax. Ob es sofort nach dem heutigen Abend zu einer Abschaltung der Call-by-Call-ähnlichen Dienste über diese Nummern kommen wird, bleibt offen. Seitens der RegTP werde es zunächst eine weitere Anhörungsfrist von einer Woche für die betroffenen Unternehmen geben, sofern sich diese der Abschaltungsverfügung widersetzten. Nach Ablauf dieser Frist würde die RegTP dann eine Entscheidung treffen und ggf. die Zuteilung der betroffenen 0190-Nummern widerrufen, das heißt eine Abschaltung der Nummern anweisen.