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Kommentar zum Verbot von 0190er-Call by Call

"Sinnvolle Entscheidung"
Von Ralf Hüskes

So mancher Verbraucher mag sich wundern über das Verbot von Call by Call über 0190er-Nummern. Es kann doch nicht im Interesse einer staatlichen Einrichtung sein, mag er einwenden, eine gleichermaßen erfolgreiche wie für die Verbraucher kostengünstige Produktkategorie in einer freien Marktwirtschaft mit einem simplen behördlichen Federstrich zu verbieten.

Doch diese Überlegung greift zu kurz. Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass es im Festnetzbereich noch nie eine funktionierende freie Marktwirtschaft gab. Die Produkte der Anbieter wurden seit Beginn der Liberalisierung des Fernmeldemarktes nicht etwa vom Markt sondern von der Regulierungsbehörde gemacht. Die Idee des Call by Call geht nicht etwa auf findige Anbieter zurück, sondern auf den Gesetzgeber, der den aufstrebenden Telekom-Konkurrenten mit dieser Möglichkeit einen kostengünstigen Weg in den Markt geöffnet hat.

Neben den Call by Call-Dienstleistungen hat der Gesetzgeber Mehrwertdienste vorgesehen, über die Anbieter die Möglichkeit haben, von ihren Kunden gesprächsabhängige Vergütungen zu kassieren. Für die eine Produktkategorie war die Rufnummerngasse 010xy vorgesehen, für die andere der Bereich der 0190/0900er-Nummern. Diese Trennung ist sinnvoll und durchaus im Interesse der Verbraucher. Während es bei der einen Produktkategorie um Betratungs- und Unterhaltungsangebote geht, beschränkt sich die andere auf reine Vermittlungsleistungen. Während sich die Gebühren für ein gewöhnliches Telefongespräch in der Regel auf wenige Cent pro Minute beschränken, liegen die für Mehrwertdienste bei einem Euro und mehr.

Durch die Einrichtungen einer Rufnummernsperre hat der Verbraucher die Möglichkeit, die eine oder andere Dienstleistungsart für seinen Telefonanschluss freizuschalten oder zu sperren und einen eventuellen Missbrauch seines Anschlusses entgegen zu wirken. Durch das Call by Call via 0190er-Nummern wurde diese Trennung umgangen.

Schließlich sollten sich auch die Anbieter von Call by Call via 0190er-Nummern nicht zu sehr über den Schritt der Regulierungsbehörde wundern. Die Spielregeln stehen in Form der Zuteilungsregeln für 0190er-Nummern bereits seit langem fest. Es ist clever, sich an diesen Regeln vorbei zu mogeln. Ein Anrecht darauf ergibt sich dadurch jedoch nicht.