Erfolg

Netzbetreiber für unlautere 0190er-Faxwerbung mitverantwortlich

Bundesverband der Verbraucherzentralen hofft nun noch wirkungsvoller gegen Fax-Spam-Versender vorgehen zu können
Von Hayo Lücke

Bei unlauterer Faxwerbung mit Verwendung einer 0190er- oder 0900er-Nummer haftet nicht nur der Nutzer, sondern bei Kenntnis auch der zuständige Netzbetreiber. Mit diesem Urteil des Kölner Landgerichts hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) einen wichtigen Erfolg gegen die massive Belästigung durch unerwünschte Faxwerbung errungen. "Dadurch können wir künftig hoffentlich viel wirkungsvoller gegen die Werbefax-Plage vorgehen", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter des vzbv. Bisher waren Unterlassungsansprüche gegen die Verursacher unlauterer Faxwerbung vor allem daran gescheitert, dass die Verantwortlichen der vielfach ausländischen Unternehmen nicht ermittelt werden konnten. Der vzbv fordert die Netzbetreiber auf, bei der Weitergabe von Mehrwertdienstnummern die Nutzer stärker unter die Lupe zu nehmen und - wie gesetzlich vorgeschrieben - bei Missbrauch unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Nummer zu sperren.

Gemäß Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) ist ein Netzbetreiber bei Kenntnis des Missbrauchs der von ihm vergebenen Mehrwertdienstnummer unter anderem zur Sperrung der Nummer verpflichtet. Das Landgericht Köln stellt in seiner Begründung fest: "Sinn dieser Vorschrift ist es gerade, den Verbraucher nicht auf das - oft aussichtslose - Vorgehen gegen denjenigen Unternehmer zu verweisen, der die überlassene Rufnummer als Endkunde nutzt, sondern Ansprüche direkt gegen jeden zu begründen, der den Rechtsverstoß durch Überlassung der Rufnummer ermöglicht hat und durch deren Sperrung auch beenden kann." Durch die Nummersperre werde nicht nur deren Verwendung, sondern zugleich auch die unlautere Faxwerbung unterbunden, da mit der Werbung keine Einnahmen mehr erzielt werden könnten.

Im vorliegenden Fall hatte die vom vzbv verklagte IN-telegence GbmH & Co. KG als Telefonnetzbetreiberin eine von der Reg TP zugeteilte Mehrwertnummer der Firma Servatel GmbH [Link entfernt] überlassen, die ihrerseits diese Nummer einer "IRC International Corporation" mit Sitz in den USA überließ. Die IRC hat in der Folge über einen längeren Zeitraum unverlangte Werbefaxe mit Verwendung einer 0190er-Nummer zum Faxabruf versandt. Trotz mehrfacher Aufforderung des vzbv hatte der Netzbetreiber die Nummer erst im Verlauf des Rechtstreites sperren lassen.

Verbraucher, die sich gegen unverlangte Faxwerbung mit Verwendung einer bestimmten 0190er-/0900er-Nummer zur Wehr setzen wollen, sollten den zuständigen Netzbetreiber auffordern, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des Rechtsverstoßes zu ergreifen. Der zuständige Netzbetreiber kann über eine Suchmaschine auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde durch Eingabe der Faxnummer ermittelt werden.