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Österreich: Ab Frühjahr Rufnummernmitnahme im Mobilfunk

Netzbetreiberwechsel auch vor Vertragsende möglich
Von Volker Schäfer

Nach einigen Verzögerungen können voraussichtlich ab 1. Mai 2004 auch österreichische Mobilfunkkunden ihre Handynummer zu einem anderen Netzbetreiber mitnehmen. Grundlage für die Einführung der Rufnummernportabilität im österreichischen Mobilfunkmarkt ist die Nummernübertragungsverordnung, die Verkehrsminister Hubert Gorbach jetzt unterzeichnete und die für alle Netzbetreiber verbindlich ist.

Im Vergleich zu Deutschland, wo die Mitnahme der Handynummer bereits seit 1. November letzten Jahres möglich ist, gibt es in unserem Nachbarland für die Kunden einige Vorteile. Anrufer, die auf einer portierten Nummer anrufen, werden beispielsweise per automatischer Ansage vor Gesprächsbeginn darüber informiert, in welches Netz man telefoniert. Die in Deutschland übliche umständliche Abfrage via Internet, SMS oder Ansagedienst mit separater Rufnummer entfällt.

Außerdem ist es in Österreich auch möglich, Rufnummern vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beim bisherigen Netzbetreiber zu portieren. Einzige Voraussetzung: Bis Vertragsende muss die monatliche Grundgebühr an den bisherigen Anbieter weiter gezahlt werden.

Die Wechselmöglichkeit besteht in Österreich generell auch für Prepaidkunden. In Deutschland ist dies nur teilweise möglich. Außerdem profitieren von dem Feature - wie auch in Deutschland - sowohl GSM-, als auch UMTS-Nutzer. Wann eine Portierung erfolgen soll, entscheidet der Kunde. Die maximale Zeitpanne beträgt allerdings 60 Tage. Wünscht der Kunde eine sofortige Umstellung, so soll diese innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Für die Abwicklung der Rufnummernmitnahme ist ausschließlich der neue Betreiber auf Antrag des Kunden verantwortlich. Die Kosten für die Portierung sollen zwischen 10 und 25 Euro liegen.